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Gericht entscheidet im Streit um Parteitagszentrum in Essen zugunsten der AfD.

Die Absage der Grugahalle in Essen für den AfD-Bundesparteitag Ende Juni wird vor mehreren Gerichten angefochten. Die Partei hat mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg gehabt.

Vor der Grugahalle wehen Fahnen.
Vor der Grugahalle wehen Fahnen.

Gerichtsentscheidung - Gericht entscheidet im Streit um Parteitagszentrum in Essen zugunsten der AfD.

Ein neuer Gerichtserfolg hat der AfD-Partei Mut gegeben, ihre geplante Bundesparteitagung am Ende von Juni in Essen fortzusetzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt die AfD dazu zwingen muss, das städtische Grugahalle nutzen zu dürfen, das vorher an die Partei vermietet und später von der Stadt aufgekündigt wurde. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Oberverwaltungsgericht Münster (Fallnummer: 15 L 888/24 und 15 L 881/24) angefochten werden.

Die Zukunft der Bundesparteitagung bleibt unsicher, da das Landgericht Essen momentan auch mit einem Zivilprozess auf dem Thema beschäftigt ist. Eine Entscheidung in diesem Fall ist am Montag erwartet, während einer mündlichen Verhandlung.

Die AfD würdigte das Gerichtsurteil in einer Pressemitteilung, indem sie das Urteil als "verständlich und korrekt" beschrieb. Das Gerichtsurteil basierte auf dem Prinzip der Gleichbehandlung, da die AfD nicht anders behandelt werden sollte als andere politische Parteien. Zuvor hatten mehrere politische Parteien Konferenzen in der Grugahalle abgehalten.

Die Stadt kündigte den Vertrag wegen der "Radikalisierung" der AfD und den zündenden Aussagen des Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, die als strafbar für die Nutzung des SA-Slogans "Alles für Deutschland" angesehen wurden, auf. Die Stadt behauptete, es gab "konkrete Anzeichen" für mögliche Sprachverstöße während der Konferenz. Der Stadtrat versuchte, die AfD dazu zu verpflichten, solche Aussagen zu vermeiden, was die Partei ablehnte.

Das Gericht fand, dass die AfD nur verweigert werden könne, die Nutzung der Grugahalle, wenn es eine starke Wahrscheinlichkeit für strafbare Verstöße gab. Die Gerichtsbeurteilung erforderte jedoch eine strengere Standardisierung für politische Parteien. Das Gericht konnte keine ausreichenden Beweise finden, um zu vermuten, dass strafbare Verstöße wahrscheinlich während der Konferenz vorkommen würden.

Die Essener AfD-Stadtratsfraktion hatte ebenfalls eine Beschwerde eingereicht, die Einwände bezüglich des Entscheidungsverfahrens im Stadtrat beinhaltete. Diese Bedenken wurden jedoch vom Gericht abgewiesen.

Die Begründung der Stadt, die Radikalisierung der AfD und die drohende Nutzung des SA-Slogans als Gründe für den Vertragsausbruch, hat Kritik ausgelöst. Kritiker sehen dies als Versuch, die Stimme und Präsenz der AfD in der Stadt zu unterdrücken.

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