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Gericht entscheidet gegen Säumnis bei teureren Versandmethoden.

Wenn ein Kunde auf die Schaltfläche "Kaufen" drückt, stellt er möglicherweise fest, dass ihm der Händler fälschlicherweise teure Expressversandkosten in Rechnung gestellt hat. Dieses Verhalten ist nach einem Gerichtsurteil untersagt.

Der Eingang zum Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Der Eingang zum Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.

Kunden werden zu neuen Produktdesigns befragt - Gericht entscheidet gegen Säumnis bei teureren Versandmethoden.

Kunden, die Artikel online kaufen, dürfen nicht automatisch für sie die schnelle Versandoption von Online-Shops ausgewählt bekommen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung des Landgerichts in Freiburg. Der Prozess drehte sich um ein Elektronikfachgeschäft, das die 'express shipping'-Option für bestimmte Artikel automatisch ausgewählt hatte. Wenn ein Kunde diese teurere Versandart nicht wollte, musste er sie ausdrücklich ablehnen. Die Verbraucherzentrale verfolgte rechtliche Schritte, gewann in der ersten Instanz und verlor die Berufung anschließend vor dem OLG.

Die vzbv zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: "Zusätze, die Kosten verursachen, dürfen nur durch den Verbraucher eingewilligt werden", kommentierte Geschäftsführerin Ramona Pop. Das Recht verbietet, solche zusätzlichen Dienstleistungen durch Voreinstellung in der Online-Einkaufshandlung zu einwilligen. Expressversand gehört zu den zusätzlichen Dienstleistungen. Die Entscheidung ist laut Aussagen des Gerichts rechtskräftig (Prozessnummer 14 U 134/23).

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