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Gericht: Die Wahl des Wiesbadeners Entscheiders ist unwirksam.

Ausweisung ist die kurze unrechtmäßige Anwesenheit eines kommunalen Politikers an einer Sitzung. Das Urteil des Gerichts hat jedoch keine rechtliche Konsequenzen für die aktuelle Position von Hinninger.

Eine Gerichtsentscheidung hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und...
Eine Gerichtsentscheidung hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) zur Umwelt- und Wirtschafts-Stellvertreterin in Wiesbaden für unwültig erklärt.

- Gericht: Die Wahl des Wiesbadeners Entscheiders ist unwirksam.

Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wahl von Christiane Hinninger (Grüne) als Umwelt- und Wirtschaftssenatorin der Landeshauptstadt für ungültig erklärt. Das Gericht fasste dieses Urteil im September 2022 als Entscheidung nach einem Klageverfahren eines Stadtratsmitglieds heraus. Das Urteil bezog sich auf die angebliche unzulässige Anwesenheit von Hinninger in der Sitzungssaal während einer Debatte über ihre Wahl.

Hinninger verließ den Sitzungssaal während der Debatte, aber später betrat sie ein nahe gelegenes Raum (ein Kleiderraum) nahe dem Sitzungssaal. Es gab eine Möglichkeit von Augenkontakt mit Stadtratsmitgliedern während dieser Zeit. Das Gericht sah dies als unzulässige Anwesenheit im Sitzungssaal, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Einfluss auf die Wahl ausübte oder nicht.

Hinninger erklärte in den Verhandlungen, dass sie nur in dem nahe gelegenen Raum für eine kurze Zeit verweilt hatte, während sie von einer Seitenraum – einem Kleiderraum – aus verjaagt wurde. Sie konnte während dieser Zeit die Debatte wahrnehmen. Der Kläger argumentierte, dass die grüne Politikerin trotz eines potenziellen Interessenskonflikts in dem Sitzungssaal die Debatte verfolgt und somit Einfluss auf die Wahl ausüben konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtsverbindlich. Die Verteidigung kann eine Berufung einreichen, die vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschieden wird.

Die Bürgermeisterin äußerte sich nicht sofort zum Urteil und wartet auf die Rechtfertigung des Gerichts. Laut Aussage des Gerichtssprechers hat das Urteil keine Konsequenzen für ihre aktuelle Amtshandlung als Bürgermeisterin, die sie in einer späteren Wahl erhalten hat. Es handelt sich um eine richterliche Kontrolle einer Wahl, die bereits abgelaufen ist.

Nach dem Hessischen Gemeindeordnung müssen Beamte, die an einer Beratung und Entscheidung wegen eines potenziellen Interessenskonflikts nicht teilnehmen können, den Beratungsraum verlassen. Entscheidungen, die gegen dieses Regelwerk verstoßen, sind daher unwirksam.

"Wahlen haben eine extrem wichtige Rolle in einer Demokratie. Das muss Folgen haben," sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Daniela Georgi, in Reaktion auf das Gerichtsurteil.

  1. Die Unwirksamkeit der Wahl von Christiane Hinninger als Umwelt- und Wirtschaftssenatorin der Landeshauptstadt durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in der Hessischen Politik Kontroversen ausgelöst, mit Fragen zur Rolle von Führungspersonen in Beratungsräumen während der Wahlen.
  2. Der Gemeindeordnung von Hessen zufolge müssen Beamte mit potenziellen Interessenskonflikten den Beratungsraum während der Wahlen verlassen, um eine faire und rechtmäßige Wahlorganisation sicherzustellen.
  3. Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden, das Hinningers Wahl als Umwelt- und Wirtschaftssenatorin für unwirksam erklärte, war ein scharfer Hinweis auf die Bedeutung des Adherenz an den Regeln während des Wahlorganisationsprozesses in der Kommune.
  4. Die bevorstehende Wahl eines neuen Umwelt- und Wirtschaftssenators in Hessen könnte aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden verstärkte Aufmerksamkeit erfahren, was zu einer strikteren Durchsetzung des Gemeindeordnungsgesetzes führen könnte.

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