Gesundheitsbehörden verlangen möglicherweise einen Nachweis einer Masernimpfung für den Schulbesuch und drohen möglicherweise auch mit Geldstrafen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung in mehreren Eilverfahren getroffen, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Ein Schüler und die Eltern zweier Schüler reichten erfolglos Beschwerde gegen das Verhalten des Gesundheitsamtes des Bezirks Treptow-Kopenich ein. (Az.: VG 14 L 210/23 und VG 14 L 231/23)
Nach Angaben des Gerichts forderten die Behörden den Nachweis einer Masernimpfung und drohten den Studierenden mit einem Bußgeld von 200 Euro, wenn sie sich nicht daran hielten. . Sie taten dies, reichten die Unterlagen jedoch nicht ein. Gesundheitsbehörden haben auf die Gefahren dieser hochansteckenden Viruserkrankung hingewiesen. Die Eltern argumentierten, dass das Nachweiserfordernis einer Impfpflicht gleichkäme und verfassungswidrig sei. Impfungen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken und sie können Kindern Impfungen nicht gegen ihren Willen aufzwingen.
Die Debatte über die Masernimpfung tobt seit Jahren. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kindertagesstätten und Krippen keine unbeaufsichtigten Kinder ab einem Jahr mehr aufnehmen. Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind oder mit Masern in Berührung gekommen sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete im Juli 2022, dass eine Impfpflicht zulässig sei.
Das Berliner Gericht hat den Fall auf Grundlage dieser Entscheidung verhandelt. Gegen die Entscheidung der nächsten Instanz können Eltern beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen.