Drehbuchautorin Anika Decker hat Anspruch auf einen Anteil an den gesamten Kinoeinnahmen von Til Schweigers Hits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“. Erhalten Sie einen höheren Anteil. Das Landgericht Berlin erließ das Urteil am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit. Infolgedessen war die Klage der Autorin gegen das Studio, den Rechteinhaber Barefoot Films und den Medienkonzern Warner Bros. erfolgreich, finanziell profitierte sie jedoch kaum davon. Die meisten ihrer Ansprüche seien verjährt, hieß es im Urteil. „Sie hätte die Klage früher einbringen sollen, weil sie wusste, dass die Filme einen großen Kinoerfolg hatten“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts und begründete die Entscheidung mit der „Billigkeitsklausel“ des Urheberrechts. Sehen Sie Nachzahlungen vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung offensichtlich in keinem Verhältnis zu den später erzielten Einnahmen steht. Aus Sicht des Gerichts ist in diesem Fall genau dies geschehen. Keinohrhasen war der erfolgreichste deutsche Film des Jahres 2008. Auch das „Zweiohrhuhn“ lockte später Millionen von Touristen an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hiergegen kann der Betroffene Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst verhalten auf die Entscheidung. „Die kreative Situation lässt eine unmittelbare Erfolgsabschätzung nicht zu“, sagt Geschäftsführer Jan Herchenröder. Leider muss Decker laut Urteil als Kläger sämtliche Gerichtskosten tragen.