Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hält einen von der Alternative für Deutschland angestrebten Volksentscheid gegen eine Impfpflicht für inakzeptabel. In der Weimarer Entscheidung vom Mittwoch heißt es, dass der im Antrag enthaltene Gesetzentwurf keine verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen enthalte. Der Vorsitzende Richter Klaus von der Weyden sagte zu seiner Verteidigung, das Referendum sei „irreführend“, weil es eine Tragweite suggeriere, die es nicht gebe. Denn bei Impfungen geht das Bundesrecht dem Landesrecht vor. Dieser Punkt wird im vorgeschlagenen Referendum nicht klar genug zum Ausdruck gebracht.
Der Verfassungsgerichtshof legte Berufung bei der Thüringer Landesregierung ein. Sie hält das Referendum für illegal, da es sich dabei um bundesstaatliche Regelungen zur Impfpflicht handelt. Im Fokus der AfD stehen letztlich Regelungen in den Landesverfassungen, die direkte und indirekte Impfpflichten verbieten. Die Anfrage stammt aus der COVID-19-Zeit, als viel über mögliche Impfpflichten diskutiert wurde.
Initiator des Volksbegehrens ist Stefan Möller, ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter und Landtagsabgeordneter sowie Co-Vorsitzender der Partei. Sie haben beim Präsidium der Staatsversammlung die Genehmigung des Referendums beantragt.