Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) akzeptiert im Rechtsstreit mit der Richterschaft um die Besetzung des Spitzenpostens am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) ihre Schlappe. Das Justizministerium legt keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein, wie das Justizministerium am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Gentges wollte nicht hinnehmen, dass der Präsidialrat ihre Kandidatin für den Chefsessel abgelehnt und einen eigenen Vorschlag gemacht hatte. Ihre Klage dagegen war Mitte November gescheitert. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.
In dem Personalbesetzungsverfahren werde nun der Richterwahlausschuss einberufen, teilte die Sprecherin von Gentges weiter mit. Der Richterwahlausschuss besteht aus 15 Mitgliedern, 7 Richtern, 6 Abgeordneten und einem Rechtsanwalt. Die Ministerin gehört auch dazu, hat aber kein Stimmrecht. Ein Kandidat braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Der Vorgang rund um die OLG-Kandidatur und die Nachfolge von Cornelia Horz hat Seltenheitswert in der jüngeren Justizgeschichte. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai im Ruhestand. Gentges hatte für den Posten Beate Linkenheil, Abteilungsleiterin im Ministerium, vorgeschlagen. Der Präsidialrat sprach sich für Andreas Singer aus, den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts. Das FDP-Mitglied war Sprecher des ehemaligen Justizministers Ulrich Goll (FDP).
Auch der Deutsche Richterbund im Südwesten hatte kritisiert, Gentges habe den jahrzehntelangen Konsens über die Aufgaben und Befugnisse des Präsidialrats aufgekündigt.