Brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) rechnet mit einer Zunahme der organisierten Kriminalität durch die landesweite Legalisierung von Cannabis. Sie hält das geplante Gesetz für einen Fehler. „Meiner Meinung nach handelt es sich bei dem Gesetz um eine Finanzierung der organisierten Kriminalität. Es erschwert auch die Strafverfolgung in diesem Bereich“, sagte Hofmann der Nachrichtenagentur dpa in Potsdam.
An diesem Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampelregierung zur Cannabis-Zulassung Stellung zu nehmen. Spätestens Ende dieses Jahres soll das Rauchen von Marihuana in Deutschland legalisiert werden.
Die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis wird den Gerichten keine Entlastung bringen, so der Deutsche Richterbund.
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„Ich kann die Höhe der im Gesetzentwurf genannten Einsparungen nicht nachvollziehen“, sagte der Minister. Dem Gesetzentwurf zufolge rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit Einsparungen von 800 Millionen Euro pro Jahr für die Strafverfolgungsbehörden, 220 Millionen Euro für die Gerichte und 35 Millionen Euro für die Justizvollzugsanstalten.
„Ich erwarte weitere Strafanzeigen. „Die Ermittlungen werden in diesem Bereich intensiver sein“, sagte Hoffman, der mit einem Anstieg des Cannabiskonsums und einer steigenden Nachfrage rechnete. „Die Regulierung dieser wachsenden Verbände wird aufgrund von Kontroll-, Überwachungs- und Genehmigungspflichten auch eine erhebliche Belastung für andere nationale Behörden darstellen. Das größte Problem werden die Gesundheitsbehörden sein.“ Der Gesetzentwurf schlägt vor, Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen. Erwachsenen ab 18 Jahren sollten 25 Gramm erlaubt sein. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist erlaubt.
In Cannabis-Clubs sollte es Clubmitgliedern erlaubt sein, die Droge gemeinsam anzubauen und untereinander zu verkaufen – bis zu maximal 50 Gramm pro Mitglied und Monat. Für Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren ist die monatliche Aufnahme auf 30 Gramm und maximal 10 % Tetrahydrocannabinol (THC), eine Substanz mit narkotischer Wirkung, begrenzt. Ziel ist es, dass das Gesetz Anfang 2024 in Kraft tritt.