Mögliche Gehaltskürzungen in den Betriebsräten von Volkswagen und anderen großen Unternehmen würden nicht nur Gutverdiener, sondern auch viele Arbeitnehmervertreter in unteren Einkommensschichten treffen. Stimmen aus dem Konzernumfeld bestätigten am Dienstag, dass weitere Details zu den Folgen der Berufungsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach Vorliegen der Urteilsgründe gesagt werden könnten. Aber schon jetzt ist absehbar, dass es bei “extremen Umständen” zu erheblichen Gehaltseinbußen kommt, sei es für leitende Angestellte oder einfach nur für Betriebsräte.
Volkswagen bereitet für seine gut 250 Arbeitnehmervertreter den Einsatz eines internen Entgeltsystems vor, das möglicherweise grundlegend überarbeitet werden muss. Die Konkretisierung der BGH-Begründung steht noch aus, eine Arbeitsgruppe untersucht aber bereits mögliche Konsequenzen.
Die Schlüsselfrage ist, ob die “angenommene” Karriereentwicklung eines Jobboard-Mitglieds, die zu höheren Positionen oder Positionen mit größerer Verantwortung führt, ein Maßstab dafür sein könnte, wie viel er oder sie verdient – oder ob ein Jobboard-Mitglied mit ähnliche Tätigkeiten müssen immer herangezogen werden Die sogenannten Vergleichsgruppen, da sie zu Beginn der Berufsbörsenkarriere bestehen.