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Gegen eine Polizistin wurde eine Geldstrafe verhängt, weil sie im Besitz von illegalen Drogen war.

Die leitende Ermittlerin wird beschuldigt und ihre Wohnung wird durchsucht. Bei der Durchsuchung werden ca. 6,5 Gramm Kokain gefunden. Gegen die Beamtin werden keine weiteren Anschuldigungen erhoben.

Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia.

Renovieren: Etwas verbessern oder umgestalten - Gegen eine Polizistin wurde eine Geldstrafe verhängt, weil sie im Besitz von illegalen Drogen war.

Eine Polizistin aus Berlin wurde mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt, weil sie Drogen besaß. Im Februar 2023 wurden etwa 6,5 Gramm Kokain aus ihrer Wohnung beschlagnahmt. Die 45-jährige Frau war schon Jahre in der Drogenabteilung tätig und war bewusst, dass das Pulver illegal war, wie das Gericht Tiergarten feststellte. Sie übernahm die Verantwortung für das Besitzen einer erheblichen Menge von Drogen. Die Verhaftete behauptete, sie habe das Pulver nach einer Party in ihrem Appartement gefunden und es unbeabsichtigt in ihrem Safe gelegt.

Die Anklage hatte sie wegen Betrug und Verletzung der Haftpflicht beschuldigt. Allerdings hat das Gericht diese Anklagen fallen gelassen und sie nur für die Straftat Drogenbesitz verurteilt. Sie hatten nicht genügend Beweise, um ihre Schuld in den anderen Fällen zu beweisen. Die Anklage glaubte, die Beamtin habe sich etwas Kokain von vorher beschlagnahmten Drogen behalten.

Die Angeklagte bestritt, dass sie Kokain genutzt hat. Nach einer Party mit fünf bis sechs Personen fand sie das Pulver, schloss es und ging dann auf eine Wochenurlaubsreise. Als die Polizei ihre Wohnung nach ihrer Rückkehr umstellte, war sie verwundert. Sie wurde sofort aus dem Dienst suspendiert. Der ermittelnde Kriminalbeamte zeugte, dass es keinen Augenzeuge für eine Verletzung der Haftpflicht gab.

Das Gericht sah dies als ein verhältnismäßig geringes Drogenbesitzdelikt an und verhängte eine Geldstrafe von 150 Euro pro Tag in Tagesraten von 40 Euro. Auch der geringe Überschuss des Schwellwerts für eine erhebliche Menge an Drogen wurde berücksichtigt. Zusätzlich ist noch eine Disziplinarmaßnahme gegen die Angeklagte in Gang. Der Ankläger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert. Allerdings forderte der Verteidiger eine reduzierte Strafe, ohne eine konkrete zu vorschlagen. Er argumentierte, seine Mandantin habe das Kokain sicher aufbewahrt und es nicht in Erinnerung gehabt, bevor sie auf ihre Reise ging. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.

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