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Gegen Antisemitismus-Klausel in Sponsoring kämpfen

Schwarz-Grün verhindert die Bespielung des SteuergeldULEICH mit Antisemitismus. Der gewählte Weg ist in dem Parlament umstritten. Die Opposition hilt warnings.

Eine Änderung der Haushaltsordnung ist in der Schleswig-Holsteinischen Landtag umstritten.
Eine Änderung der Haushaltsordnung ist in der Schleswig-Holsteinischen Landtag umstritten.
  1. Trotz der Versuche der CDU und Grünen, eine Antidiskriminierungsclause in ihre Gesetzesvorschläge der Schleswig-Holsteinischen Landtagssitzung aufgenommen zu haben, äußerte der FDP-Politiker Bernd Buchholz Besorgnisse über mögliche Bürokratie und Eingriffe in die Meinungsfreiheit.
  2. Annabell Krämer, eine FDP-Abgeordnete, kritisierte das Koalitionsgesetzvorschlag, indem sie es in der Kategorie "sympathisch, aber schlecht durchgeführt" einordnete, wegen rechtlicher und tatsächlicher Bedenken und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsarbeit.
  3. In Reaktion auf die Kontroverse um die Koalitionsnovelle, betonte die schleswig-holsteinische Kulturministerin Karin Prien die Notwendigkeit, nur solchen Zuwendungen zu gewähren, an die sich die Empfänger als Teil einer vielfältigen Gesellschaft erkennen und sich gegen jegliche Diskriminierung und Ausschluss und jede Form von Antisemitismus aussprachen.
  4. Der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms unterstützte die Idee, Feindinnen und Abtrünnigen unserer Werte nicht von Subventionen aus Steuereinnahmen zu profitieren, und schlug vor, dass nur verfassungsgemäße Rechte relativ sichere Kriterien für staatliche Zuwendungsvergabe bieten, um politisch gefärbte und damit willkürliche Zuwendungskriterien zu vermeiden.
  5. Der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat äußerte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit des Gesetzesvorschlags gegenüber hassgetriebenen Antisemiten, argumentierend, dass der Klausel wahrscheinlich gegen Extremisten unwirksam sein wird, da ihre Motivation nicht durch bloße Zuwendungsbedingungen beeinflusst werden kann.

Haushaltsregel - Gegen Antisemitismus-Klausel in Sponsoring kämpfen

Montag:- Schleswig-Holstein: Koalition will Antisemitismus mit Steuengeldern bekämpfen (Tagesspiegel)

Dienstag:- Schleswig-Holstein: Kontroverse um Koalitionsplan gegen Antisemitismus (Welt)

Mittwoch:- Schleswig-Holstein: Koalition will Antisemitismus mit Steuengeldern bekämpfen (Süddeutsche Zeitung)

Donnerstag:- Schleswig-Holstein: Koalition will Antisemitismus mit Steuengeldern bekämpfen (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Freitag:- Schleswig-Holstein: Koalition will Antisemitismus mit Steuengeldern bekämpfen (FAZ)

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Die Pläne der Koalition, Antisemitismus mit Steuengeldern zu verhindern, bleiben umstritten in Schleswig-Holstein. Oppositionspolitiker kritisierten die Annahme während der drei-tägigen Landtagssitzung bis Freitag. CDU und Grüne haben in ihrem Gesetzentwurf unbestimmte rechtliche Begriffe festgelegt.

"Niemand will Antisemitische Tendenzen fördern," sagte der FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz. "Das Landesbudget gilt nicht nur für Kultur, sondern für alle staatlichen Zuwendungen. Wer soll entscheiden, ob ein Unternehmer sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzt? Der Gesetzentwurf ist nicht nur eine Bürokratie-Monster. 'Das ist auch eine politisch gefährliche Gesetzgebung.' Leute könnten sich als Märtyrer erklären, weil sie an einer finanziellen Unterstützung gescheitert sind."

Streitbarer Anhang

Im Koalitionsgesetzentwurf heißt es genau: "Die Zuwendungserteilung kann unter der Bedingung erfolgen, dass die Trägerkörpers nur Zuwendungen an Zuwendungsanwärter oder Zuwendungsgegner verleihen, die sich als Teil einer vielfältigen Gesellschaft erkennen und sich gegen jegliche Diskriminierung und Ausschluss und jede Form von Antisemitismus ablehnen und ablehnen."

Ministerin für Kultur Karin Prien (CDU) wies die Kritik zurück und zeigte mehrere Studien, nach denen Zuwendungen unter diesen Bedingungen vergeben werden konnten. Eine Gesetzgebung ist notwendig. "Auf große Sorgfalt wird gewacht bei künstlerischen und Meinungsfreiheit," sagte sie. "Es geht nicht um eine Glaubensbekundung." Die Antidiskriminierungsclause ist so formuliert, dass sie auch als Zuwendungsvoraussetzung für alle Abteilungen verwendet werden kann.

"Antisemitismus von Rechts, von Links, in der zunehmend aggressiven islamistischen und muslim-beeinflussten Variante und leider auch im banalen Antisemitismus des Mitte sind keine Neuerscheinungen, sondern haben sich in den letzten Jahren verschärft," sagte Prien. Die Koalition sichert sich, dass Zuwendungen nur an Empfänger verliehen werden, die sich als Teil einer vielfältigen Gesellschaft erkennen.

Kritik aus der Opposition

Der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat sprach von einer schwierigen Aufgabe. "Es ist herzlich sympathisch, alle Formen der Diskriminierung auszuschließen," sagte er. Aber das ist ein weites Feld. "Ein Antisemit, der hassverrückt ist, wird von einer Kreuzeserklärung nicht abschrecken lassen." In Berlin hielt eine Antidiskriminierungsclause nur einen Monat aus.

Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer betonte, "dieses Vorschlag gehört in die Kategorie: gut gemeint, schlecht durchgeführt." Es gibt rechtliche und tatsächliche Bedenken mit der Formulierung. Es ist nicht hilfreich, mit unbestimmten rechtlichen Begriffen zu argumentieren. Darüber hinaus führen die Pläne zu erheblichen administrativen Zusatzarbeiten. Eine Glaubensbekundung verletzt grundsätzlich die Meinungsfreiheit.

Der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms betonte, "Feinde und Abtrünnige unserer Werte sollten sich nicht von Subventionen aus Steuereinnahmen bedienen." Konzepte sind streitbar. Ein SSW-Vorschlag bezieht sich auf bestimmte Artikel der Grundgesetz und des Landesverfassungen. "Nur verfassungsgemäße Rechte können relative sichere Kriterien für staatliche Zuwendungsvergabe bieten; alles darüber hinaus ist immer politisch gefärbt und daher willkürlich als Zuwendungskriterium." Die Pläne werden nun im Ausschuss diskutiert.

Zusammenfassung

Trotz der Bemühungen der CDU und Grünen, eine Antidiskriminierungsclause in ihren Gesetzentwurf während der Schleswig-Holsteinischen Landtagssitzung aufgenommen zu haben, äußerte der FDP-Politiker Bernd Buchholz Bedenken hinsichtlich der Bürokratie und der Eingriffe in die Meinungsfreiheit.

Annabell Krämer, eine FDP-Abgeordnete, kritisierte das Koalitionsgesetzvorschlag, indem sie es in der Kategorie "sympathisch, aber schlecht durchgeführt" einordnete, wegen rechtlicher und tatsächlicher Bedenken und erheblicher administrativer Zusatzarbeiten.

In Reaktion auf die Kontroverse um die Koalitionsnovelle, betonte die schleswig-holsteinische

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