Justiz - Gefängnis: Tausende Mobiltelefone und Kilogramm Drogen gefunden
In diesem Jahr wurden in Berliner Gefängnissen mehr als tausend geschmuggelte Mobiltelefone und mehrere Kilogramm Drogen entdeckt. Mit Stand Ende September hat die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Grünen insgesamt 1.077 Mobiltelefone zur Verfügung gestellt, der Großteil davon befand sich in den Justizvollzugsanstalten Plötzensee und Moabit.
Bei der Kontrolle entdeckten die Justizbeamten mehr als acht Kilogramm Cannabis, hauptsächlich Marihuana. Hinzu kamen etwa 260 Gramm Kokain, Hunderte Gramm verschiedener Stimulanzien und etwas Heroin. Im vergangenen Jahr waren die Zahlen im Jahr 2022 etwas höher und im Jahr 2021 etwas niedriger.
Touristen oder andere werden selten beim Drogen- oder Handyschmuggel erwischt. In dem Bericht heißt es, dass seit 2021 45 Fälle von Drogenschmuggelversuchen von Verwandten und Freunden gemeldet wurden. 107 Mal wurden Drogen in Briefen oder anderen Postsendungen gefunden. Etwa 50 Mal im Jahr werden Spürhunde von Polizei und Zoll eingesetzt, wobei bei 35 der fast 150 Durchsuchungen Drogen gefunden wurden.
Andernfalls werden Besucher, Zellen, Fahrzeuge und Post durchsucht, unter anderem mit Hilfe elektronischer Sonden, Metalldetektorrahmen und Durchleuchtungsgeräten. Der Gefängnishof und andere Bereiche wurden durchsucht. „Drogennachweisgeräte ermöglichen eine schnelle Analyse durch Abwischen mit Teststreifen.“
Die Grünen fordern mehr Mittel für die Hilfe für Drogenkonsumenten und -abhängige statt für Drogenspürhunde. „Laut Haushaltsplan rechnet die Regierung damit, in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 Euro für die Anschaffung und den Unterhalt von Spürhunden für Justizvollzugsanstalten auszugeben“, erklärte Rechtspolitiksprecherin Petra Vandrey. Es sei „fraglich“, ob es sich lohnt, 35 von Hunden entdeckte Medikamente zu kaufen. Ein besserer Ansatz wäre, „die Sucht- und Präventionsbemühungen in den Gefängnissen auszubauen“ und den Betroffenen saubere Spritzen, Alternativen und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
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Quelle: www.stern.de