Eine Hundebesitzerin in der Eifel hat gegen die Einstufung ihrer beiden Doggen als gefährliche Hunde erfolglos Einspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Trier teilte am Montag mit, dass die beiden Tiere im April 2022 unter anderem einen weiteren Hund getötet hätten. Die Verbandsgemeinde Gerolstein stufte die beiden Deutschen Doggen nach dem Vorfall als gefährlich ein und untersagte ihnen die Haltung. Sie wurden in Tierheime gebracht. Die Tiere wurden dort gestohlen und später von der Polizei beim Kumpel des Besitzers gefunden. Es gab einen weiteren Vorfall von Beißen. Die Stadtverwaltung ordnete deshalb erneute Beschlagnahmungen der Hunde an.
Der Besitzer hingegen erhob Klage vor Gericht und argumentierte, dass die beiden Doggen sich und ihr Revier gegen andere Hunde verteidigten. Die Richter waren dazu unterschiedlicher Meinung. Zwei Doggen reagierten auf den Biss überreagiert, was nur durch ein übertriebenes Aggressionspotential zu erklären war (Az. 8 L 3573/22.TR ). Es ist daher rechtlich nichts dagegen einzuwenden, ihn als gefährlichen Hund einzustufen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.