Dem als “Doctor Bitcoin” bzw. unter seinem Twitter-Namen Rizzn bekannten Mark Alexander Hopkins blühen nun nach eigenen Angaben bis zu 15 Monate Knast in einem Bundesgefängnis in den Vereinigten Staaten. Die Ursache: Hopkins tauschte für seine Kunden “over the counter” (OTC) US-Dollar direkt in Bitcoin um. Dies teilte er seinen Anhängern auf dem Weg ins Gefängnis via Twitter mit.
Absurderweise ist sein Kryptowährungsdienst tatsächlich bei der US-Behörde für Finanzkriminalität (FinCen) gelistet und sollte daher eigentlich rechtens sein.
Auf Twitter beschreibt Hopkins seinen Fall und wie es seiner Meinung nach dazu gekommen ist. Er sieht sich als Leidtragender des US-amerikanischen Rechtssystems und der mangelhaften Krypto-Regulierung.
Zur ungünstigen Zeit, am falschen Ort
Das Geschäft von Mark Hopkins basierte auf dem außerbörslichen (OTC) Bitcoin-Handel. Darunter ist der außerbörsliche Krypto-Handel von Wallet zu Wallet gemeint. Viele in der Krypto-Branche kennen vielleicht den OTC-Handel, der mit Kryptowalen verbunden ist. Häufig verwenden sie einzelne Händler für die Abwicklung größerer Transaktionen und nicht die Krypto-Börsen, wo sie Bitcoin und Fiat-Währungen umtauschen können. Auf diese Weise lassen sich Preisschwankungen des Marktes vermeiden. Jedoch wird der außerbörsliche Handel auch häufig von Kriminellen missbraucht. Angesichts der eher schwachen “Know Your Customer”-Verfahren (KYC) können sie Kryptowährungen anonym mit Bargeld handeln.
Dies war auch bei Mark Hopkins ausschlaggebend. Doch nicht er selbst, im Gegenteil, einer seiner Kunden hat angeblich ohne sein Wissen mit gestohlenem Geld aus einem Betrugsfall gehandelt. Jedoch ist die ganze Sache aufgeflogen und die Ermittlungsbehörden waren schnell bei Hopkins gelandet, der der Beihilfe verdächtigt wird. Am 23. Oktober 2020 hat das FBI daher das Haus des Händlers gestürmt und die entsprechenden technischen Geräte wie Handys und Laptops beschlagnahmt.
Ein bloßer Irrtum?
Nachdem Hopkins selbst zugegeben haben soll, keine Ahnung davon gehabt zu haben, mit einem Betrüger Geschäfte zu machen, hat er anfangs noch ein Missverständnis vermutet. Deshalb soll er sich hilfsbereit und aufgeschlossen gegenüber den Fragen der Beamten gezeigt haben, um die Sache richtig zu stellen. Aus seiner Sicht machte er nichts falsch, daher rechnete er mit einer baldigen Entlassung.
Dieses Bild hat sich geändert, nachdem er zu einer zusätzlichen Vernehmung durch das FBI eingeladen wurde. Offenbar haben die Behörden hier mitgeteilt, sie hätten ihn und seine Frau der Beihilfe zum Betrug anklagen können, wofür beide mit bis zu 35 Jahren Gefängnis rechnen müssten. Zum Schutz seiner Frau gestand er daher im Juni 2021 seine Schuld in Bezug auf den Betrieb eines nicht registrierten Kryptohandelsgeschäfts und die Beihilfe zu einem Betrug ein. Trotz der Tatsache, dass er nach seinem Wissen tatsächlich ein registriertes Unternehmen betrieb.
Nicht eindeutige Gesetzgebung
Tatsächlich war Hopkins mit seinem Bitcoin-Handelsgeschäft bei der staatlichen Behörde für die Aufklärung und Verhütung von Finanzkriminalität (FinCen) gemeldet und soll es sogar von einem Anwalt auf Einhaltung der Vorschriften überprüfen lassen haben.
Da Hopkins jedoch ein Geldhandelsunternehmen in den USA betreibt, benötigt er laut FinCen für die Umsetzung der KYC-Bestimmungen zusätzlich eine Lizenz auf Staatsebene. Die Problematik: Eine solche Lizenz wird für ein einfaches Krypto-Peer-to-Peer-Geschäft nach geltendem Recht in seinem Bundesstaat Texas gar nicht erteilt. Offensichtlich ist er also einem Systemfehler zum Opfer gefallen. Hopkins beschuldigte daher sogar das Justizministerium, die Rechtsvorschriften absichtlich unausgefüllt zu lassen, um sich Zugang verschaffen zu können zu kleinen Händlern wie ihm.
Aus seiner Sicht beweist die Angelegenheit den „allumfassenden Krieg des Staates gegen die Privatsphäre”, wie Hopkins sagte. Darüber hinaus fühlt er sich ebenso wie ein Dealer, der „mit Gras erwischt wurde, obwohl der Rest der Nation auf dem Weg der Legalisierung ist.“ Am Ende seines Beitrags forderte er die Einführung eindeutiger Gesetze im Zusammenhang mit Blockchain.
In jedem Fall ist es weiterhin bedenklich, dass Personen, die mit Mitteln aus kriminellen Aktivitäten auf der Blockchain in Verbindung kommen, hierfür auch tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden können. In den USA wird dies offenbar seit der Tornado Cash-Affäre befürwortet. Entsprechend der jüngsten Sanktionen müssten auch die zahlreichen Adressen von Prominenten strafrechtlich verfolgt werden, die unbeabsichtigte Gelder von dem Mischdienst erhalten haben.
Quelle: www.btc-echo.de