Seit 2022 kommen einige Änderungen auf die Deutschen zu. Ob ein Verbot von Plastiktüten, eine Kündigung der im Internet geschlossenen Verträge oder eine Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel in Supermärkten, ändern sich die Regeln für Verbraucher in Deutschland 2022. Das berichtet tagesschau.de.
Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos
Ab dem 1. März kann der Kunde einen Vertrag mit dem Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo kürzer als bisher kündigen. Zuvor war dies erst vor drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit möglich. Nun wurde die Laufzeit verkürzt und der Vertrag kann einen Monat vor der Frist gekündigt werden.
Zudem kann der Vertrag auch nach Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Bisher wurden die meisten Verträge um ein Jahr verlängert, wenn nicht drei Monate vorher die Kündigung eingereicht wurde.
Für Mobilfunk- und Internetverträge gilt diese Regelung bereits seit Anfang Dezember.
Die Regeln gelten nicht nur für Versicherungsverträge. Die Verbraucherschützer begrüßen diese Entscheidung. „Die Widerrufshürden, insbesondere bei Vertragsabschlüssen, sind deutlich gesunken“, sagt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Online-Shops erhalten mehr Rechte
Die Gewährleistungsrechte für Online-Shops werden erweitert. Jetzt können die Käufer von Apps, E-Books, Software oder anderen digitalen Produkten die Mängel zwei Jahre lang reklamieren.
„Für alle ab Januar abgeschlossenen Verträge verlängert sich die Produktgarantiezeit von sechs Monaten auf ein Jahr“, betont Katharina Binz (Grüne), Verbraucherministerin von Rheinland-Pfalz. Der Händler muss beweisen, dass der Mangel auf das Verschulden des Käufers entstanden ist. Ist dies nicht möglich, muss der Händler das Gerät reparieren oder ein Ersatzprodukt liefern.
Verbot für Express-Verkäufe
Außerdem werden die Regeln für den Vor-Ort-Verkauf verschärft, um Käuferbetrug zu vermeiden.
Ab dem 28. Mai ist der Verkauf von Versicherungen, Immobilienverträgen und Medizinprodukten vor Ort verboten.
Neue Regeln in Supermärkten
Ab dem neuen Jahr wird der Einkauf von Lebensmitteln in Supermärkten etwas transparenter sein.
Tierische Produkte müssen gekennzeichnet werden.Gleiches gilt für Produkte, bei deren Herstellung der Transport und die Schlachtung von Tieren eingesetzt wurden.
Auch der Umweltschutz in Supermärkten und Discountern soll verbessert werden. So werden beispielsweise Obst- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen, darunter beliebte Smoothies pfandpflichtig. Bisher waren Säfte ohne Kohlensäure von der Pfandpflicht befreit.
Die Läden haben sechs Monate Zeit um sich auf die neuen Regeln umzustellen.