- In Detmold, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, forderte ein Ereignis die Einleitung einer Maßnahme durch die Feuerwehr.
- Trotz der Bemühungen der Bewohner, den Brand mit dem Freibad und einer Schaufel zu löschen, empfahl die Feuerwehr das Benutzen von Wasser aufgrund der Anwesenheit von Benzin ausdrücklich gegen. Dieses Verfahren war erfolglos, da das Benzin weiterhin auf dem Wasser brannte. Allerdings war der Brand bereits vor dem Einwirken der ersten Notfallhelfer ausgeschlagen.
- Der fehlgeschlagene Versuch, den Brand im Freizeitbereich von Detmold auszulöschen, führte zu einer Warnung der Feuerwehr hinsichtlich der Gefahren des Benutzens von Wasser, um Benzinbrände zu löschen.
- Die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, betonte die Notwendigkeit, sie sofort zu kontaktieren, wenn es sich um Treibstoffbrände handelt, wie z.B. um solche, die mit Wasseroberflächen oder Kochöl betreffend sind.
Feuer anPool - Gartenpool an Flamme - Einteilung der Feuerwehr
(1) In Detmold, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, war eine Maßnahme der örtlichen Feuerwehr notwendig.(2) Trotz der Bemühungen der Bewohner, den Brand mit dem Freibad und einer Schaufel auszulöschen, war das Benutzen von Wasser aufgrund der Anwesenheit von Benzin ausdrücklich empfehlen unwillkürlich. Dieses Verfahren war erfolglos, da das Benzin weiterhin auf dem Wasser brannte. Allerdings war der Brand bereits vor dem Einwirken der ersten Notfallhelfer ausgeschlagen.(3) Der fehlgeschlagene Versuch, den Brand in der Freizeitstätte von Detmold auszulöschen, führte zu einer Warnung der Feuerwehr hinsichtlich der Gefahren des Benutzens von Wasser, um Benzinbrände zu löschen.(4) Die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, betonte die Notwendigkeit, sie sofort zu kontaktieren, wenn es sich um Treibstoffbrände handelt, wie z.B. um solche, die mit Wasseroberflächen oder Kochöl betreffend sind.