Freie Zeit für Erholung Erholungszeit - Fußball-Europameisterschaft: Beim Verkauf von Fanartikeln für Autos spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
Für Fan-Artikel zur Fußball-EM gilt:
Es ist in Ordnung, wenn sie sicher an den Fahrzeugen befestigt und niemandem den Blick hemmt, während man fährt. Der ADAC hat jedoch einige Regeln zur Berücksichtigung herausgegeben. Dinge wie das Verzieren von Scheiben und Vorderseitenfenstern sind verboten, ebenso wie Leuchten, Blinklichter und Bremsleuchten bedeckt werden. Sollte Ihr Fahrzeug über integrierte Seiten-Blinklichter in den Spiegeln verfügen, so beachten Sie, dass jegliche Verzierungen, die diese bedecken könnten, eine Ordnungswidrigkeit auslösen können.
Hinsichtlich der Verzierungen selbst sind Klebebänder, kleine Flaggen und Fahnen in der Regel zulässig, solange sie Ihr Sichtfeld oder das anderer nicht beeinträchtigen. Bitte stellen Sie diese kleinen Flaggen auf den Heckfenstern auf, damit Ihr Sichtfeld nicht beeinträchtigt wird. Bei hohen Autobahnfahrten sollten Sie diese Flaggen entfernen - sie können bei hohen Geschwindigkeiten herausrutschen. Der ADAC empfiehlt Vorsicht bei Fan-Verzierungen. Sollte etwas aus Ihrem Fahrzeug Schaden an einem anderen Fahrzeug zufügen, tragen Sie die Kosten. Und wenn Sie Ihr Fahrzeug längere Zeit parken, empfiehlt es sich, alle Fenster-Klebebänder abzunehmen; Diebe finden es leichter, in Ihr Fahrzeug einzudringen, wenn sie solche erkennen.
Aussage des ADAC Hessen-Thuringia
Autokarawanen sind technisch verboten, aber während Veranstaltungen wie Hochzeiten und Sportveranstaltungen werden die Behörden oft auf diese Blindes gewendet. Übermäßiges Hornpeitschend ist während dieser Zeiten trotzdem gegen die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt. Dennoch gelten andere Regeln wie Tragen von Sicherheitsgurten, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Rechtgabe an anderen weiter. Sorgen Sie dafür, Ihre Hände in Ihrem Fahrzeug zu halten und nicht aus dem Fenster heraus oder darüber hängen.
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