Für Radfahrer gibt es in Brandenburg nur wenige grüne Pfeiler
In den meisten größeren Städten Brandenburgs sind grüne Pfeile speziell für Radfahrer noch selten. „Hierfür gibt es bislang keine Anzeichen“, sagte ein Cottbuser Rathaussprecher auf Nachfrage. Auch in Frankfurt (Oder) gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung keine Grünen Pfeile für Radfahrer. Ein Sprecher der lokalen Regierung sagte, es gebe keine Pläne, solche Schilder „in naher Zukunft“ anzubringen.
Anders ist die Situation in der Landeshauptstadt Potsdam: „Bisher haben wir zehn grüne Abbiegepfeile für Radfahrer aufgestellt. „Weitere Kreuzungen werden derzeit getestet und bei guten Testergebnissen schrittweise umgesetzt.“ , sagte ein Stadtsprecher. Radfahrer in der Stadt geraten häufig in Gefahr, wenn Kraftfahrzeuge rechts abbiegen. Dabei „ergibt die Grünpfeil-Regel nur für Radfahrer Sinn.“
In Oranienburg, Neuerupping und Eberswalde gibt es derzeit keine grünen Pfeile für Radfahrer. Allerdings führe seit diesem Sommer, wie ein Sprecher der Stadt Oranienburg sagte, ein Testprogramm zur Installation grüner Pfeile an drei Kreuzungen durch im Stadtzentrum. Die Stadt unterstütze das Anliegen „grundsätzlich“. Ein Sprecher der Stadt sagte, Neuerupping habe „derzeit keine Pläne, ein solches Schild aufzustellen.“ In Eberswalde sei „der Bedarf noch nicht klar definiert“. „
Im April 2020 wurden an Ampeln spezielle grüne Pfeile eingeführt. Für die Planung und Umsetzung sind die nachgeordneten Straßenverkehrsmanagementabteilungen der jeweiligen Region verantwortlich. Sie prüfen im Vorfeld, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Verkehrslage solche Grünpfeile zulässt. Nach Angaben des brandenburgischen Verkehrsministeriums vom Sommer dieses Jahres haben die Behörden „ein breites Sortiment an Grünpfeilen für den Radverkehr bestellt.“ „
Ein weißes Schild mit einem grünen Pfeil auf schwarzem Hintergrund und einem Fahrrad darunter wird normalerweise rechts von einer Ampel angebracht. Dieses Schild ermöglicht es Radfahrern, an der entsprechenden Kreuzung zu fahren, auch wenn die Ampel ausgeschaltet ist Rot. Biegen Sie an der Ausfahrt rechts ab. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die aktuelle Verkehrslage dies zulässt – d. h. andere Verkehrsteilnehmer werden nicht behindert oder gefährdet. Gemäß den Vorschriften des Verkehrsministeriums müssen Sie außerdem vorher an der Haltelinie anhalten.
Quelle: www.bild.de