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Früherkennung und Prävention für Frauen

Female doctor talking to a female patient:Wichtige ärztliche Untersuchungen für Frauen dienen zur Vorsorge und Früherkennu
Wichtige ärztliche Untersuchungen für Frauen dienen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten.

Früherkennung und Prävention für Frauen

Jährlich erkranken in Deutschland etwa 500.000 Menschen an Krebs. Einige Krebsarten wie Brust- oder Gebärmutterhalskrebs sind heilbar, allerdings nur, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Um dies sicherzustellen, ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung erforderlich. Vorsorgeuntersuchungen helfen Ärzten, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Dadurch wird verhindert, dass sie schwerwiegend oder sogar tödlich verlaufen.

Was muss ich wissen?

Was ist eine vorbeugende Inspektion?

Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen („Screening“ auf Englisch) sind Dienstleistungen, die Ihnen zur Abklärung häufiger Krankheiten angeboten werden. Bei einer Vorsorgeuntersuchung untersucht Ihr Arzt Ihren Körper auf etwaige Auffälligkeiten, wie z. B. die Festigkeit der Brust. Dazu führen sie bei Ihnen medizinische Tests und Untersuchungen durch, werten diese aus und besprechen die Ergebnisse mit Ihnen.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen. Dies tun sie aber nur bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet darüber. Dort legen Ärzte und Therapeuten gemeinsam mit Krankenkassen und Krankenhausvertretern fest, welche Vorsorgeuntersuchungen die Krankenkasse bezahlen muss. Bei ihrer Entscheidung prüfen sie, ob bei dem Test eine Erkrankung festgestellt wurde. Sie stellen außerdem sicher, dass die Untersuchung für den Patienten sicher ist. Eine Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie im Abschnitt „Wann bekomme ich welche Untersuchungen?“

Warum sollte ich Vorsorgeuntersuchungen machen?

Durch Vorsorgeuntersuchungen können Ärzte Krankheiten frühzeitig erkennen. Also bevor sie Schmerzen verursachen oder nicht mehr oder nur schwer behandelbar sind. Sie sollten sich testen lassen, insbesondere wenn in Ihrer Familie Krebs oder andere Krankheiten aufgetreten sind. Auch wenn Sie keine Schmerzen haben oder sich nicht gesund fühlen, sollten Sie sich untersuchen lassen. Denn Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gesundheitsvorsorge.

Bitte beachten Sie: Vorsorgeuntersuchungen garantieren nicht Ihre absolute Gesundheit. Beispielsweise können nicht alle Krankheiten sofort oder rechtzeitig erkannt werden. Aber Ihre Heilungschancen sind sicherlich höher, als wenn Sie sich nicht testen lassen würden.

Wer ist zum Testen berechtigt?

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Welche Prüfungen genau verfügbar sind, können Sie im Abschnitt „Wann muss ich welche Prüfungen ablegen?“ nachlesen. Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse. Alle weiteren Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie selbst bezahlen. Das kann oft teuer sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Test benötigen, können Sie das Unabhängige Patientenversorgungszentrum in Deutschland anrufen. Die Mitarbeiter sprechen Deutsch, Arabisch, Russisch und Türkisch.

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Untersuchungen diese übernimmt. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

Wenn Sie nicht krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung grundsätzlich nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz. Nach §4 Absatz 1, Seite 2 AsylbLG haben Sie das Recht auf die gesetzlich vorgeschriebene Abwehr Maßnahmen Machen Sie den Test, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Einreisenachweis. Sobald Sie in Deutschland Asyl beantragen, erhalten Sie umgehend eine Ankunftsbestätigung. Wenn Sie einen Asylantrag stellen, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Was Sie genau tun müssen, um einen Asylantrag zu stellen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren.
  • Du hast Geduld. Als Duldung gilt auch eine Durchfuhrbescheinigung, ein „Abschiebebescheid“ oder ein ähnliches Dokument.
  • Sie sind als Teil einer größeren Gruppe in Deutschland geschützt, weil Sie vor dem (Bürger-)Krieg fliehen. Ihr Asylantrag wird hier nicht individuell geprüft. Dies gilt derzeit für Flüchtlinge aus der Ukraine (bis April 2022). Mehr dazu finden Sie in unserem Kapitel “Aufenthalt“. Viele relevante Informationen .
  • Sie sind über ein Landeszulassungsprogramm nach Deutschland gekommen. In Ihrer Aufenthaltserlaubnis muss der Vermerk „Wegen Krieg in Ihrem Land“ stehen.
  • Sie haben keine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere finden Sie im Kapitel „Gesundheitsversorgung” im Abschnitt Was kann ich tun? Mehr Informationen, wenn ich keine Dokumentation habe. „
  • Ihr Ehepartner fällt in eine der oben genannten Kategorien.

Brauche ich für eine Vorsorgeuntersuchung eine Genehmigung der Krankenkasse oder des Sozialamtes?

Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, ist keine Genehmigung erforderlich. Sie können selbst einen Termin in der zuständigen Arztpraxis vereinbaren. Dies gilt auch für Inhaber einer elektronischen Gesundheitskarte.

Wenn Sie eine Behandlung oder ein Gesundheitszeugnis benötigen Dies ist nicht der Fall, bevor Sie einen Arzt aufsuchen können. Um einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung zu vereinbaren, müssen Sie beim Sozialamt ein Behandlungs- oder Gesundheitszeugnis beantragen. Die Antragstellung ist manchmal sehr schwierig. Hilfe und Beratung erhalten Sie. Dies können Sie unter proasyl.de . Sie finden es in unseren „Flüchtlingsgesundheitsversorgung“.

Wo und wie bucht man eine Vorsorgeuntersuchung?

Für die Untersuchung bestimmter Körperteile oder Organe sind in der Regel Fachärzte zuständig. Diese Ärzte kennen sich sehr gut mit bestimmten Körperteilen oder Organen aus, z als Zahnärzte. Daher wird die Vorsorgeuntersuchung auf Brust- oder Gebärmutterhalskrebs in der Praxis eines Frauenarztes durchgeführt. Dies können Sie unter „Wann muss ich welche Untersuchungen durchführen?“ durchführen. In diesem Abschnitt finden Sie heraus, in welche Klinik Sie sich für einen Vorsorgetest wenden sollten.

Für die meisten Tests müssen Sie selbst einen Termin vereinbaren. Einige Arztpraxen erinnern Sie auch daran, einen Termin für einen Test zu vereinbaren. Am besten bei Ihrem nächsten Besuch fragen.

Ausgenommen sind Mammographien im Rahmen der Brustkrebsvorsorge und der Darmkrebsvorsorge. In der Regel erhalten Sie eine Einladung zu zwei Untersuchungen mit Terminvorschlägen und Informationsmaterial zur Erkrankung und Untersuchung.

Eine Arztpraxis in Ihrer Sprache finden Sie unter Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Klicken Sie dazu zunächst auf Ihr Bundesland und dann auf „Erweiterte Suche“.

Was soll der Arzt tun, wenn er bei einer Untersuchung oder Untersuchung eine Auffälligkeit feststellt?

Wenn Ihnen etwas Ungewöhnliches auffällt, werden Sie von der zuständigen Arztpraxis benachrichtigt. Dies kann direkt während der Inspektion geschehen oder wenn Testergebnisse vorliegen. Ihr Arzt wird mit Ihnen besprechen, wo die Anomalie in Ihrem Körper vorliegt, wie schwerwiegend die Anomalie ist und wie Sie sie am besten behandeln können.

Wenn Sie mit einem empfohlenen Behandlungsplan nicht einverstanden sind, können Sie einen anderen Arzt um Rat fragen. Dies wird als „zweite Meinung“ bezeichnet. Inspektionen werden selten durchgeführt. Ihr Arzt wird Ihre Ergebnisse mit Ihnen besprechen und Ihnen erklären, welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wichtig: Nicht jede Auffälligkeit oder jeder erhöhte Wert bedeutet eine schwere Erkrankung. Normalerweise gibt es eine leichte Abweichung vom Durchschnitt, beobachten Sie sie einfach.

Wann lege ich welche Prüfungen ab?

Jede vorbeugende Inspektion wird in bestimmten Abständen durchgeführt. Beispielsweise sollten Sie Ihre Zähne alle sechs Monate kontrollieren lassen. Allerdings sollten Sie sich jedes Jahr auf Gebärmutterhalskrebs untersuchen lassen – allerdings erst ab dem 20. Lebensjahr.

Ab 18 Jahren

  • Sie können Ihren Zahnarzt überprüfen lassen, ob mit Ihren Zähnen alles in Ordnung ist. So können Sie beispielsweise herausfinden, ob Sie Karies haben.
  • Der Hausarzt überprüft Ihren Gesundheitszustand bei einem Gesundheitscheck. Ziel ist es, bestimmte Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes, im Frühstadium zu erkennen und zu behandeln. Gemeinsam besprechen Sie, wie es Ihnen aktuell geht und welche Erkrankungen Sie bisher hatten. Ihr Arzt wird außerdem Ihren Blutdruck und Ihr Herz überprüfen und prüfen, ob Sie Impfungen versäumt haben. Vor Ihrem 35. Geburtstag ist nur ein Gesundheitscheck möglich. Sie wird erst ab dem 35. Lebensjahr regelmäßig durchgeführt.

Beginnen Sie im Alter von 20 Jahren.

  • Gebärmutterhalskrebs vorbeugen. In der Praxis Ihres Frauenarztes erhalten Sie jedes Jahr die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen. Der Gynäkologe untersucht die äußeren und inneren Fortpflanzungsorgane und führt einen Pap-Abstrich durch. Dadurch können Sie die ersten Anzeichen von Gebärmutterhalskrebs erkennen.

Unter 25 Jahren

  • Sie werden sich jährlich einem Test auf Chlamydien unterziehen. Dies ist eine der häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten in Deutschland. Sie können den Test in der Praxis Ihres Frauenarztes durchführen lassen.

Beginn im Alter von 30 Jahren

  • Die Brustkrebsprävention beginnt. Dazu tastet Ihr Gynäkologe einmal im Jahr die Brüste und die angrenzenden Lymphknoten ab.

Ab dem 35. Lebensjahr

  • Sie haben Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Wenn Sie unter 35 Jahre alt sind, zahlt Ihre Krankenkasse nur einmal. Ab Ihrem 35. Geburtstag können Sie alle drei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Weitere Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen finden Sie oben unter „18+“.
  • Hautkrebsprävention beginnt. Sie können alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening bei Ihrem Hautarzt oder Hausarzt durchführen lassen. Damit der Arzt Ihren gesamten Körper untersuchen kann, müssen Sie sich für die Untersuchung nackt ausziehen. Da Hautkrebs überall am Körper auftreten kann, Einschließlich des Genitalbereichs.

Ab dem 50. Lebensjahr

  • Mammographien können die Brustkrebsprävention ergänzen. Radiologen machen alle zwei Jahre Röntgenaufnahmen Ihrer Brüste. Ziel ist es, Auffälligkeiten schnell zu erkennen und effektiv zu behandeln. Mammographien werden bis zu Ihrem 69. Geburtstag durchgeführt.
  • Darmkrebs-Screening beginnt. Hierzu müssen Sie eine Stuhlprobe abgeben. Sie können dies in der Praxis Ihres Hausarztes oder Gynäkologen oder in einer Klinik für Innere Medizin tun. Auch Sie werden in diesen Übungen geprüft. Sie können den Test einmal im Jahr absolvieren. Ab dem 55. Lebensjahr ist auch alle zehn Jahre eine Darmspiegelung möglich. Mit einer kleinen Kamera („Endoskop“) untersucht der Arzt Ihren Darm.

Wichtig: Wenn Sie schwanger sind, werden bei Ihnen spezielle Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Schwangerschaft“.

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