Das Innenministerium gerät zunehmend unter Druck, nachdem die Entlastungsfrist des baden-württembergischen Nothilfeprogramms für ungültig erklärt wurde: Einige Antragsteller legten dagegen bei der Stuttgarter Verwaltung Eilbeschwerden ein. Das Gericht legte Berufung ein Das Land Baden-Württemberg wendet faktisch weiterhin die Kriterien für die Aufhebung von Urteilen an. Das gab ein Gerichtssprecher am Freitag bekannt. Dies ist die Zeit, in der Retter am Unfallort eintreffen sollten. Viele Medien haben bereits darüber berichtet.
Das Verwaltungsgericht Mannheim (VGH) hat erklärt, dass die Förderfrist im Nothilfeprogramm im Mai ausläuft. Im Rettungsdienstgesetz des Landes heißt es: „Soweit möglich und aus dringenden medizinischen Gründen darf die Hilfeleistung nicht länger als 10 Minuten und höchstens 15 Minuten dauern.“ Das Ministerium für öffentliche Sicherheit schrieb jedoch im Notfalldienstplan 2022: „Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Zeit vom Ende des Einsatzes bis zum Eintreffen der Retter am Einsatzort für 95 % der Notfalleinsätze auf 12 Minuten festgelegt.“ „
Laut VGH hat das Innenministerium beschlossen, „die Festlegung notwendiger Regelungen in den bevorstehenden Änderungen des Notdienstgesetzes und des Notdienstplans“ anzukündigen. Die Kläger wollen die Frist verkürzen Sie glauben, dass als potenzielle Notfallpatienten ihre Grundrechte – insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – beeinträchtigt wurden.