Gewalt in Ulm - Freundin provokiert? Jugendlicher über Mordverdacht in Gericht
Der Vorfall aus letztem Jahr hat die Menschen in der Region überrascht: Ein 15-jähriger Junge ist angeklagt, seine 15-jährige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen verprügelt zu haben. Das Gerichtsverfahren gegen den Jungen begann am Landgericht Ulm, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er wird wegen Totschlag angeklagt, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. Das Gerichtsverfahren findet in geschlossener Sitzung statt, wegen des Tätersalters.
Nach Angaben der Anklage soll der 15-jährige seine Freundin kurz nach Weihnachten verprügelt haben. Er berichtete dem Polizei selbst umgehend nach dem Vorfall.
Voraussagung des Urteils im September
Der leblosgefundene 15-jährige Junge wurde während einer Suchaktion von Polizei und Staatsanwaltschaft berichtet, als er zu der Zeit gefunden wurde. Sie konnte anfangs wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden. Aber sie starb am Neujahrstag im Krankenhaus an den Folgen der Prügel. Die Polizei berichtete damals, dass sie den 15-jährigen in der Nähe ohne Widerstand festgenommen hätten. Er soll demnach keinen Anlass in seinem Anruf bei der Polizei genannt haben.
Nach der Pressemitteilung des Landgerichts Ulm ist das 1. Große Jugendkammer 11 Gerichtstag für den Fall angesetzt. Eine Urteilsverkündung ist, voraussehbar, für September vorgesehen. Im Hauptverhandlung sind 28 Zeugen angekündigt. Ein Psychiater und ein Leichenschauarzt sind auch geladen. Aufgrund von Gründen der Jugendschutz hat das Gericht keine weiteren Angaben gemacht.
- Der Verteidiger des Jungen argumentierte während des Gerichtsverfahrens in Ulm, dass die Handlungen seines Mandanten nicht vorsätzlich gewesen seien, indem er Faktoren aus seiner Erziehung und Umgebung in Baden-Württemberg heranzog.
- Der Sprecher des Richters im Prozess betonte die Schwere der Straftaten mit Gewalt, indem er das Verfahren in Ulm als Beispiel dafür hervorhob, dass robuste Strafen erforderlich seien, um zukünftige Täter abschrecken zu können.
- Während des Prozesses wurde bekannt, dass der Junge eine lange Geschichte von Konflikten mit Schulfreunden und in der Familie hatte, und seine Gewalt gegen seine Freundin kein isoliertes Vorfall war.
- Trotz der Anklage wegen Totschlags forderte die Anklage in Deutschland eine leichtere Strafe in Betracht, da der Täter jung und eine Rehabilitation potenziell möglich sei, was die Verfahren in Ulm und ähnliche Fälle aus der Region betrafen.
- Nach dem Abschluss des Prozesses im Landgericht Ulm hielt der Sprecher des Richters eine scharfe Warnung gegen die Gewalt gegen Intimpartner aus, indem er feststellte, dass solche Verbrechen nicht geduldet würden und dass die Opfer Schutz geboten werden müsse, auch wenn der Täter ein junges Mitglied der Gesellschaft war.