Der Freistaat Bayern muss den Zwangsverwaltern der Großmetzgerei Sieber Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung zahlen. Am Dienstag hat das Oberlandesgericht München sein Urteil verkündet. Im Jahr 2016 rief das Verbraucherschutzministerium fälschlicherweise verpackte und pasteurisierte Würste zurück, die nicht von Listerien befallen sein konnten. Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Landgericht München entscheiden.
2016 gab das Ministerium eine Warnung heraus und stoppte die Lieferung von Großhandelsprodukten für Metzger. Sieber ging daraufhin bankrott. Die Kläger argumentierten, das Verfahren sei rechtswidrig, und forderten vom Freistaat eine Amtshaftung in Millionenhöhe. Das Landgericht wies die Klage ab, weil die Proben zeigten, dass der zulässige Grenzwert für Listerien überschritten wurde.
Das Landgericht hob das Urteil teilweise auf. Abkündigungen, Rückrufe und Warnungen an Kunden, keine Produkte zu konsumieren, bei denen möglicherweise Listerien vorhanden sind, sind gerechtfertigt. Die Berufung des Insolvenzverwalters wurde insoweit abgewiesen. Dies gilt jedoch nicht für verpackte und pasteurisierte Ware. Diese Anordnungen stellen eine Amtspflichtverletzung dar.
Zwei Drittel der Schadenersatzforderungen für diese Produkte waren berechtigt. Für das dritte Problem machte der Senat jedoch den Geschäftsführer mitverantwortlich: Er intervenierte zu wenig, um darauf hinzuweisen, dass Sieber auch unbedenkliche Wurstwaren habe. Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Landgericht entscheiden. Eine Berufung gegen dieses Urteil wurde zurückgewiesen.