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Freigesprochen wegen illegaler Einfuhr von Silberplatten

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Ein Münchner Landgericht hat am Dienstag einen Mann freigesprochen, der verdächtigt wird, illegal antike Silberteller aus der Ukraine nach Deutschland transportiert zu haben. Ihm wurde ein Verstoß gegen das Kulturgutschutzgesetz vorgeworfen. Sogar die Staatsanwälte, die ihn angeklagt hatten, mussten in ihrem Plädoyer zugeben, dass sie seine Schuld nicht beweisen konnten. Wie die Verteidigung forderte auch sie Freispruch.

Der Mann brachte Teile zweier Silberteller aus dem zweiten bis vierten Jahrhundert n. Chr. zu einem Auktionshaus in Grasbrunn bei München, wo sie zum Verkauf angeboten wurden. Die Artefakte sollen ukrainisches Kulturerbe sein und stammen aus Ausgrabungen, die 2016–2017 in der Region Ternopil in der Ukraine gestohlen wurden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Teile zwischen 2019 und 2020 illegal nach Deutschland importiert hat.

Das Gericht entschied jedoch am Dienstag, dass es den Angeklagten dies nicht nachweisen könne. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er die Werke „vor langer Zeit bei einem Händler in Stuttgart“ erworben hat und „die Stücke bereits seit längerer Zeit in den Auktionshäusern lagen“.

Dies geschah im August 2016 trat das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Kraft, das den illegalen Import und Export von Kulturgütern sowie den illegalen Handel unter Strafe stellt.

Nach Angaben des Büros der Kulturstaatsministerin Claudia Ross (Grüne) wurden seit Inkrafttreten der Verordnung im Juni dieses Jahres rund 2.000 Gegenstände an EU-Mitgliedsstaaten zurückgegeben. Daten zeigen, dass es 2018 drei waren, 2019 mehr als 1.000, 2020 38, 2021 884, 2022 10 und in diesem Jahr bisher 15. Ein Sprecher sagte, die Zahlen schwanken so sehr, weil in den Jahren 2019 und 2021 viele Münzen zurückgegeben wurden und separat gezählt würden.

Aber auch bei bestehenden gesetzlichen Regelungen bleiben Probleme bestehen, da diese Handlungen schwer nachzuweisen sind. Nach Angaben des Bayerischen Justizministeriums hat Bayern seit 2017 nur zwei Urteile gegen Personen erlassen, die nach dem Kulturgutschutzgesetz verfolgt wurden.

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