Brandenburgischer Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) ist der Ansicht, dass es den Schulen selbst überlassen sei, über mögliche Kleiderordnungen zu entscheiden. Nach Angaben des Bildungsministeriums ist es Studierenden grundsätzlich gestattet, den Anforderungen entsprechende Kleidung zu tragen. Sie fühlen sich wohl – gleichzeitig ist für das gemeinsame Lernen eine gute Arbeitsatmosphäre notwendig und entsprechende Kleidung kann diese Atmosphäre fördern. Christiane Gotte, Präsidentin des Bundeselternrats, schlug eine Kleiderordnung für Schulen vor.
„Schulen können hier die Regeln bestimmen“, sagte Freiberg der Deutschen Presse-Agentur. „Schulen sind öffentliche soziale Räume. Daher ist es auch die Aufgabe der Schule, sich mit Etikette-Fragen auseinanderzusetzen.“ Dazu gehören auch Kleiderordnungen. „Schüler sollten mit ihren Lehrern besprechen, was angemessen ist, und gegebenenfalls Entscheidungen treffen“, sagte der Minister.
Nach Angaben des Ministeriums kann es bestimmen, wie Schulen zu Hause und in der Schule mit der Kleiderordnungspolitik umgehen. Regeln und Regelungen, die in Schulversammlungen beschlossen werden. Im Schulgesetz gibt es eine allgemeine Verhaltensvorschrift: „Schüler haben sich an Auflagen zu halten, die darauf abzielen, die Bildungsziele der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule sicherzustellen.“ Das bedeute, dass Kleidung, die den Schulfrieden störe oder unangemessen sei, nicht erlaubt sei, erklärte das Ministerium.
Der Vorsitzende des Bundeselternrats hat den Schulen empfohlen, sich auf eine Kleiderordnung zu einigen und diese in ihre Schulen zu integrieren. Regel. „Dann kann man die Schüler nach Hause schicken und sie bitten, sich angemessen zu kleiden“, sagte sie der Zeitung der Fink Media Group. Hauptsächlich geht es um „schlecht sitzende, weite, zerrissene oder freizügige Kleidung“. Der Deutsche Lehrerverband meint, dass es schwierig sei, einen Ausdruck zu finden. Die Bundesschülerkonferenz kritisierte die Beratung des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) als herablassend.