- Der vermutliche Seriendieb, ein 22-jähriges Frauenschülerin, steht vor dem Landgericht Berlin wegen über 20 Vergehen in den Anklage. Die junge Frau wird beschuldigt, in Apotheken und Bekleidungsläden gestohlen zu haben, indem sie Waren heimlich versteckt hat. In einem Fall hat sie laut Anklagegesichtsspray in den Gesicht eines Wachmannes gesprüht, der sie im Tatmoment erwischt hatte. Die 22-Jährige hat am Anfang des Prozesses gesagt, sie sei entschuldigt und kein Gewaltverhalten beabsichtigt gewesen, wenn es überhaupt so gewesen ist. "Das passierte in Reflex.", so hat sie erklärt.
- Der Anklage sind Anschuldigungen von schwerem Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen Exekutionsbeamte, Diebstahl und Erpressung angelastet. Die Taten zwischen dem 18. Juni 2023 und dem 26. Februar 2024 werden der Frau zugeschrieben. Sie soll in Berlin und innerhalb der Stadt mit Komplizen zusammengearbeitet haben.
- In November 2023 hat sie nach Angaben der Anklage in einem Warenhaus Männerbekleidung im Wert von fast 450 Euro gestohlen und einen Sicherheitsmann und einen Kunden mit Pfefferspray verletzt. In einem Fall hat die Frau, die bereits wegen Diebstahls verurteilt worden war, versucht, Männerbekleidung im Wert von 5.861 Euro aus einem Warenhaus in Berlin-Schöneberg zu stehlen. Einmal warf sie Steine, um mit den gestohlenen Waren wegzukommen. Zudem hat sie Polizisten angegriffen, die sie an der Marktperipherie kontrollieren wollten.
- Der Richter wird die Verurteilung wegen vorheriger Diebstahlverurteilung sowie ihrer aggressiven Verhaltensweisen bei der Verhandlung berücksichtigen.
- Die Anklage behauptet, dass die Frau mit Komplizen in Berlin und innerhalb der Stadt an zahlreichen kriminellen Aktivitäten beteiligt war.
Diebstahlverfahren - Frauen-Schließfächer in Reihen - 22-jährige zeugt im Gericht
(1) Der Prozess der jungen Frau wegen Diebstahls in Apotheken und Bekleidungsläden fand vor dem Landgericht Berlin statt.(2) Laut Anklage verschwand die Frau Waren aus diesen Läden und versteckte sie heimlich.(3) Die Diebstahlanklagen gegen die Frau beinhalten ein Vorfall, in dem sie einem Wachmann Körperverletzung zugefügt hat, indem sie Pfefferspray in sein Gesicht gesprüht hat.(4) Die Frau wird ihre vorherige Diebstahlverurteilung sowie ihr aggressives Verhalten bei dem Gerichtsverfahren in Betracht ziehen lassen.(5) Die Anklage behauptet, dass die Frau mit Komplizen in Berlin und innerhalb der Stadt an zahlreichen kriminellen Aktivitäten beteiligt war.