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Frau zu Tode gewürgt - Angeklagter schweigt zur Anklage wegen Totschlags

Ein Mann soll seine Frau mit einem Gürtel erdrosselt und die Leiche in einem Wald neben der Autobahn 31 abgelegt haben. Zu Beginn des Prozesses in Münster spricht er nur über eine Sache.

Gegen einen Mann aus Gescher hat ein Prozess wegen Totschlags begonnen. (Symbolisches Bild)
Gegen einen Mann aus Gescher hat ein Prozess wegen Totschlags begonnen. (Symbolisches Bild)

Landgericht Münster - Frau zu Tode gewürgt - Angeklagter schweigt zur Anklage wegen Totschlags

Sechse Monate nach der Entdeckung eines weiblichen Leichnams in Gescher (Bezirk Borken) begann der Prozess gegen einen 42-jährigen in dem Landgericht Münster. Der Afghane wird vorgeworfen, seine Frau im Dezember 2023 mit einem Schal um den Hals erwürgt und danach in Müllsäcken verpackt und in einem waldbedeckten Gebiet nahe der Autobahn 31 versteckt zu haben. Der Staatsanwalt beschuldigt den Mann des Totschlags.

Der Beschuldigte kam sofort unter Verdacht, nachdem seine 35-jährige Frau verschwunden war. Sein Verhaftung erfolgte im Januar, nachdem eine Polizeisuchmannschaft das Leichenteil in dem Walde entdeckte.

Aussagen über seine Vergangenheit

Seitdem hat der 42-jährige keine Aussagen zur Anklage geleistet. Am Beginn des Prozesses in Münster hatte er einen Dolmetscher übersetzen lassen: "Ich sage nichts."

Allerdings machte der Mann ausführliche Aussagen über seine Vergangenheit. Gemäß seiner Darstellung kamen er und seine Frau nach Deutschland im Jahr 2015. Er behauptete, seitdem stets in Gescher beschäftigt gewesen zu sein: "Ich habe mein Einkommen und das meines Familie selbst verdient."

Der Prozess ist anfangs für sechs Anhörungstage bis zum 7. August geplant.

  1. Die Ermittlungen zur vermissten Frau aus dem Nordrhein-Westfalen-Bezirk Borken wurden von dem örtlichen Staatsanwaltsamt bearbeitet.
  2. Der 42-jährige Mann, der in Münster Landgericht wegen Mordes an seiner Frau angeklagt ist, erwähnte seine Arbeitsverfahren in Gescher, was auf eine konsequente Beschäftigungshistorie hindeutete.
  3. Trotz der ernsten Straftatvorwürfe setzte die Stille des Mannes während des Prozesses fort und leistete keinerlei Kontext oder Rechtfertigung.
  4. Die Verhandlungen des Münster Gerichts, die sich mit diesem sensiblen Fall befassen, werden erwartet, Zeugenaussagen und eventuell Anrufe von Experten einzuladen, um die Vollständigkeit der Tat und des Mannes Vergangenheit aufzudecken.

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