Die Verfahren werden derzeit angepasst. - Frau erstochen und erdrosselt: Strafe von sieben Jahren Gefängnis aufrechterhalten
Nach einer Neubewertung erklärte ein separater Gericht im Berufungsverfahren am Donnerstag, dass die Tatort- und Folterhaftung, trotz der reduzierten Haftverantwortung des Täters, den Schuldspruch rechtfertigen, so ein Vertreter des Landgerichts.
Nach einem unbekannten Streit wurde der betrunkene Täter - das Gericht bestimmte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6% - in Paderborn im März 2023 einen Messer mit einer 20-Zentimeter-langen Klinge in die Hand nahm und seine Frau dreimal in die Brust stach. Er schlug sie auch heftig. Anschließend versuchte er sich selbst zu verletzen, wurde jedoch unabsichtlich von einem Nachbarn entdeckt, der sofort die Rettungskräfte einberief.
Ein ursprünglicher Strafmaß von sieben Jahren Haft wurde verhängt, das von der Bundesgerichtshof nach dem Einspruch des Täters verworfen wurde. Der BGH warf vor, dass das ursprüngliche Urteil den Schuldspruch nicht ausreichend rechtfertige.
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