Der gesetzlich vorgeschriebene „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“-Hinweis in der Arzneimittelwerbung sollte geschlechtergerecht umformuliert werden, fordert ein Branchenverband. „Der Wortlaut des gesetzlichen Auftrages ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem Deutschen Redaktions Netzwerk (RND).
Er betonte, dass etwa die Hälfte der Ärzteschaft Frauen seien. Fast 90 Prozent der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken seien Frauen, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Ein rein männlicher Sprachgebrauch sollte niemals als faire Sprachpraxis gelten“, kritisiert sie.
Die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ist arzneimittelrechtliche Vorschrift. „Pflichttexte sollten durch neutrale, aber verständliche Formulierungen ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Christiane Groß, Präsidentin der Bundesärztekammer, schlug vor, anstelle einer männlichen Berufsbezeichnung „…oder fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Apotheke“ hinzuzufügen.
ABDA-Chef Overwiening sprach sich für eine rechtliche Lösung aus, die mehrere Varianten zulässt: “Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”, “Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” oder “Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker”.