Forschungsvisum
Deutschland verfügt über viele interessante Forschungseinrichtungen. Wenn Sie in Deutschland forschen möchten, aber nicht bereits hier oder in einem anderen EU-Land leben, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken gemäß §18d Aufenthaltsgesetz.
Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde im Rahmen der Fachkräfte-Entscheidung zur Einwanderung nach Deutschland ein neues Gesetz erlassen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was soll ich tun? Muss ich es wissen?
Kann ich ein Forschungsvisum bekommen?
Sie können ein Forschungsvisum erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung mit einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Forschungseinrichtung )). Eine Liste der aktuell akkreditierten Forschungseinrichtungen finden Sie unter: bamf.de.
- Forschungsprojekte finden tatsächlich statt.
- Ihre beruflichen Kenntnisse oder Fähigkeiten können Sie durch Zertifikate etc. nachweisen.
- Typischerweise muss sich die Einrichtung auch schriftlich dazu verpflichten, Ihren Lebensunterhalt zu sichern und etwaige Kosten zu übernehmen, die durch einen erneuten „unerlaubten“ Aufenthalt oder eine Abschiebung entstehen.
Wo beantrage ich diesen Antrag? Visum?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen.
Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Monate dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet wird.
Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und legen Sie dort die erforderlichen Dokumente vor.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Die Liste finden Sie unter auswaertiges-amt.de Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Welche Unterlagen muss ich bei der Einreichung meiner Bewerbung vorlegen?
In unserem Kapitel „Nationale Visa" finden Sie die gesamte Liste der Dokumente – Staatsangehörige der Länder, die diese benötigen ein Landesvisum Sie benötigen ein Visum.
Für ein Forschervisum benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
- Eine Aufnahmevereinbarung mit einer vom BAMF akkreditierten Forschungseinrichtung. Eine Liste der aktuell akkreditierten Forschungseinrichtungen finden Sie unter: bamf.de.
- Bestätigung der Forschungseinrichtung über die tatsächliche Durchführung des Forschungsvorhabens
- Nachweis Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Verpflichtungserklärung der Forschungseinrichtung zur Übernahme alle Kosten
Was passiert nach der Einreise?
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Dokumente vorlegen, zu denen in der Regel auch die polizeiliche Meldepflicht und ein Mietvertrag gehören. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Sie dürfen dann mindestens ein Jahr in Deutschland bleiben und hier forschen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Was passiert, wenn mein Vertrag mit der Forschungseinrichtung endet?
Nach Ihrer Tätigkeit in einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Für Forscher gilt die Aufenthaltserlaubnis für 9 Monate. Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wichtig
Weitere Informationen zu Jobs finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitsvertrag“ und „Mitarbeiterrechte" und „Stellensuche und Bewerbung“.
Quelle: handbookgermany.de