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Forderung nach lebenslanger Haft für Dreifachmord im Treppenturm

Ein Schütze wird beschuldigt, drei Nachbarn aus langjährigen Streitigkeiten hinweg geschossen zu haben. Der Anklage fordert eine längere Haftstrafe, während die Verteidigung nur beschränkte strafbare Verantwortung sieht.

Der vor läPLigen Dreifachmord und zwei Versuchsmordenienstweit zu verhandeln ist, wird der Mann vom...
Der vor läPLigen Dreifachmord und zwei Versuchsmordenienstweit zu verhandeln ist, wird der Mann vom Landgericht Augsburg in Fesseln in den Saal geführt. Jetzt sollen die Pladierungen in diesem Verfahren gemacht werden. Der Angeklagte legt kein Gewicht auf eine Aussage.

Nachbarstreit eskaliert - Forderung nach lebenslanger Haft für Dreifachmord im Treppenturm

Der Anklage wegen des Dreifachmordes an drei Personen in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hat der Staatsanwalt Thomas Junggeburth vor dem Landgericht Augsburg die Verurteilung gefordert. Der Anklage lautete ein Antrag auf Urteil wegen Dreifachmordes und versuchten Mordes. Gemäß seiner Ansicht hatte der 65-jährige Angeklagte mit seiner "kühlen Herangehensweise" den langjährigen Nachbarsstreit endgültig beenden wollen.

Im Gegensatz zum Anklagevertreter sah der Verteidiger, dass sein Mandant mindestens geringer Schuld betreffend war, wegen psychischer Erkrankung zum Zeitpunkt des Verbrechens. Er sollte deshalb mit einer Gefängnisstrafe zwischen 3 und 15 Jahren belegt werden, sagte Verteidiger Walter Rubach.

Eine geringere Schuld wurde von Junggeburth nicht anerkannt. Im Prozess präsentierten Experten widersprüchliche Meinungen auf dieses Thema. Der Anklage beantragte, dass das Urteil in seinem Entscheid auch die schärfenden Umstände des Verbrechens feststellen solle. Im Falle der Anerkennung dieser Umstände wäre die Entlassung des deutschen Staatsbürgers nach 15 Jahren Haft deutlich behindert. Das Urteil wird am kommenden Freitag verkündet werden.

Jahrelang andauernder Streit über Abfall und andere unbedeutende Angelegenheiten

Der Angeklagte und seine Nachbarn hatten laut gestritten, über unbedeutende Dinge wie Abfallbehälter in dem Haus in Langweid, und beleidigt einander. Der Auslöser für das Mordkomplott war ein Streit über diese Angelegenheiten, und der Nachbar hatte die Polizei gerufen. Als der Angeklagte davon erfuhr, soll er die Mordpläne geschmiedet haben. Er wartete angeblich in der Treppenhauslandung auf die 49 und 52-jährigen Opfer und schoss ihnen in den Kopf.

Kurz danach soll er durch die Tür eines 72-jährigen Nachbarn, die Alte Dame, geschossen haben, mit einem Schuss in den Kopf. Gemäß der Staatsanwaltschaft hatte der Täter vermutet, dass die Alte Dame aus den vorherigen Schüssen heraus durch das Loch in der Tür schaute und entsprechend geschossen hatte. Danach soll der Täter bei Verwandten der ermordeten Rentner schwer verletzt haben, indem er durch die Tür schoss.

Der Söhne der Opfer verloren beide Eltern durch das Verbrechen

Die Anwälte der Opferfamilien schlossen sich der Anklage an und forderten den Angeklagten auf, sich als Opfer zu zeigen und entschuldigt zu werden. Der Verteidiger der Familie des ermordeten Paares las eine Botschaft des Söhnes der Opfer aus, der als Teenager durch das Verbrechen beide Eltern verloren hatte: "Sie haben Mama und Papa von mir genommen," schrieb der junge Mann dem Angeklagten. Er könne sie jemals wieder sehen. Er hoffte, dass der Angeklagte "auf ewig hinter Gittern" bleibe, dachte der Junge.

Der Täter, ein 65-jähriger Bewohner von Morde in Bayern, war in einem langjährigen Nachbarsstreit mit seinen schwäbischen Nachbarn in Augsburg beteiligt. Dieser Streit eskalierte oft über unbedeutende Sachen wie Abfallentsorgung. Das Landesanwaltschaftsamt Augsburg leitet das Verfahren gegen den Angeklagten an, fordert die lebenslange Haft wegen Dreifachmordes und versuchten Mordes. Der Verteidiger Walter Rubach argumentiert jedoch für eine reduzierte Strafe, wegen der psychischen Gesundheit seines Mandanten zum Zeitpunkt des Verbrechens.

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