Eine syrische Flüchtlingsfamilie hat ihren Fall gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor dem Europäischen Gerichtshof verloren.
Evtl. Schäden wurden nicht ersetzt. Der luxemburgische Richter entschied, dass das Verhalten direkt auf die Handlungen von Frontex zurückzuführen sei. Auch für die Prüfung von Abschiebeentscheidungen oder Asylanträgen ist Frontex nicht zuständig. Daher kann die zuständige Behörde nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Nichtregierungsorganisationen haben Frontex wiederholt vorgeworfen, die Rechte von Flüchtlingen nicht ausreichend zu schützen.
Eine sechsköpfige Familie kam 2016 nach Griechenland. Nach Angaben des EU-Gerichtshofs hat sie Interesse bekundet, einen Asylantrag zu stellen. Tage später wurde sie in einer sogenannten gemeinsamen Rückführungsaktion von Griechenland und Frontex in die Türkei geflogen.
Der Beschwerdeführer fordert 100.000 Euro
Die Person, deren Familie jetzt im Irak lebt, beklagt, dass Frontex illegal handelt. Ihr Asylantrag sollte geprüft werden, bevor sie aus der EU abgeführt werden konnte. Darüber hinaus habe Frontex gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und die gesetzlich geschützten Rechte sowie die Rechte von Kindern missachtet. Sie fordern Schadensersatz in Höhe von über 100.000 Euro.
Der Richter war anderer Meinung. Der Auftrag der Agentur besteht lediglich darin, den EU-Ländern bei Rückführungsaktivitäten technische und operative Unterstützung zu leisten. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim höchsten Gericht der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), eingelegt werden.