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Flüchtling in Abwesenheit verurteilt

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Der aus dem Amtsgericht Regensburg geflohene Mörder wurde erneut in Abwesenheit verurteilt. Das Amtsgericht Regensburg habe den Mann wegen Widerstands gegen Ordnungskräfte zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Freitag. Der 40-Jährige hatte Anfang Januar seinen Prozess unterbrochen und war während eines Treffens mit seinen Anwälten aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes gesprungen. Er floh bis nach Frankreich.

Fünf Tage später erwischte ihn die Polizei im Auto seiner Schwester. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, kann er wegen seiner Flucht in Deutschland nicht juristisch verfolgt werden. Die Behörden ermitteln jedoch weiterhin gegen mögliche Helfer der Flucht in Deutschland und haben es auf eine nicht identifizierte Person abgesehen, der es gelungen ist, vor dem Landgericht zu fliehen.

Aufgrund der Urteile des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Amtsgerichts Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft Fürth die Auslieferung des Mannes beantragt. Der Algerier verbüßte bereits 2013 eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an einem Kioskbesitzer in Nürnberg und verbüßt ​​derzeit seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Wegen Widerstands gegen die dortigen Vollzugsbeamten wurde er nach Würzburg überstellt und musste sich vor dem Landgericht Regensburg vor Gericht verantworten.

Der Mann wird im Januar an Bayern ausgeliefert. Es war zunächst nicht klar, in welches Gefängnis der verurteilte Mörder verlegt werden würde. Die beiden beteiligten Staatsanwaltschaften wollten nach Angaben des Sprechers dazu keine Angaben machen.

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