Polizei und Justiz haben nach der Flucht eines Mörders aus dem Regensburger Gerichtsgebäude einen Wachfehler eingeräumt. Der 40-jährige Täter konnte nach vorläufigen Auswertungen zuständiger Dienststellen unter anderem deshalb fliehen, weil die ihn bewachende Polizei die örtliche Situation des Amtsgerichts Regensburg nicht verstand. Am Montag gaben die zuständigen Justizbehörden und das Polizeipräsidium eine Stellungnahme ab.
Der 40-jährige Mann tötete 2011 einen 76-jährigen Inhaber einer Nürnberger Lotterie, der später festgenommen und zusammen mit seinen Komplizen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er war zunächst im Hochsicherheitsgefängnis Straubing inhaftiert, wurde aber nach Widerstand gegen dortige Vollzugsbeamte nach Würzburg verlegt. Die Polizei in Unterfranken brachte den verurteilten Mörder am 5. Januar nach Regensburg, um dort vor Gericht zu erscheinen.
Dort entkam der 40-jährige Mann durch ein Fenster im ersten Stock, um sich mit seinem Verteidiger zu treffen, nachdem er einige Zeit in der Anwaltskanzlei verbracht hatte. „Der unbeaufsichtigte Raum war nicht für die Befragung inhaftierter Verdächtiger konzipiert”, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Aufgrund des mangelnden Verständnisses der Demonstranten für die Struktur und die Sicherheitsbedingungen war es vorteilhaft zu fliehen.”
Außerdem legte ihm die Polizei keine Handschellen an, als er das Gericht verließ. Außerdem sollen sie die Fenster des Anwaltszimmers „komplett“ überwachen. Diese beiden Maßnahmen hätten “die Flucht mit ziemlicher Sicherheit verhindert”, hieß es.
Polizei und Justiz hoffen nun, diesen Vorgang weiter untersuchen zu können, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. „Besonderes Augenmerk wird auf eine konsequentere und strengere Durchsetzung der Voraussetzungen der Sklaverei gelegt”, betonten die Behörden. Der 40-Jährige wurde vier Tage später in Frankreich festgenommen, wo er nun seine Strafe verbüßt.