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Finanzminister bittet Behörden um Frieden über Weihnachten

Weihnachten gilt als Zeit der Besinnung. Während dieser Zeit sollten die Steuerbehörden Maßnahmen vermeiden, die als unangemessen angesehen werden könnten.

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Sachsens Finanzminister Hartmut Wojohn (CDU) nimmt vor Beginn der Haushaltssitzung des sächsischen Kabinetts zum Doppelhaushalt in einem Hotel Platz. Foto.aussiedlerbote.de

Kommunen - Finanzminister bittet Behörden um Frieden über Weihnachten

Nur in Ausnahmefällen müssen sich sächsische Staatsbürger an Weihnachten und Neujahr mit dem Finanzamt befassen. Finanzminister Hartmut Wojohn (CDU) hat die sächsischen Finanzminister um einen „Weihnachtsfrieden“ gebeten. Insbesondere werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte, vom 23. Dezember bis Neujahr keine externen Prüfungen durchgeführt und keine Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen. Außerdem wird der Versand von Erinnerungen technisch gesehen vorübergehend eingestellt. Automatische Erinnerungen werden erst ab dem 2. Januar wieder verschickt.

Ausnahmen vom sogenannten Weihnachtsfrieden sind möglich, wenn Gefahr im Verzug ist oder die Verjährung naht. Darüber hinaus werden Steuerbescheide weiterhin uneingeschränkt veröffentlicht.

Der Weihnachtsfrieden soll unter Berücksichtigung der Besonderheit von Weihnachten einen kleinen Beitrag zu guten Beziehungen zwischen Steuerzahlern und Finanzbehörden leisten. Etwaige ähnliche Regelungen für Städte und Gemeinden liegen nicht in der Zuständigkeit der Staatskasse.

Die Stadt Dresden teilt auf Anfrage mit, dass zwischen dem 6. Dezember 2023 und dem 5. Januar 2024 keine Beschlagnahmungs- oder Einziehungsanordnungen erlassen werden. In der Erklärung heißt es, dass das Außendienstpersonal der Strafverfolgungsbehörden zwischen dem 20. Dezember 2024 und dem 1. Januar 2024 keine Hausbesuche, Fahrzeugbeschlagnahmen und Wohnungsdurchsuchungen durchführen wird.

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Quelle: www.stern.de

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