Finanzielle Änderungen in Deutschland im Oktober 2023 – Verbraucher sollten zwei wichtige Termine in ihrem Kalender markieren: die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung und den Antrag auf Heizkostenzuschuss.
Finanzielle Änderungen in Deutschland im Oktober 2023
Beginnen wir mit guten Nachrichten: Die Gaspreise für deutsche Haushalte werden günstiger – zwei Gasabgaben werden auf 0 Cent gesenkt. Wie beispielsweise das Unternehmen Stadtwerke Münster erklärt, werden die Preise ab dem 1. Oktober 2023 durch den Kompensationszuschlag sinken.
Beispiel in Münster: Bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden können Verbraucher etwa 120 Euro sparen. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit ist es verständlich, den Verbrauch aufgrund der Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten.
Finanzielle Änderungen: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung endet am 2. Oktober
Die verspätete Einreichung der Steuererklärung kann zu Strafen führen. Eine Verzögerung liegt vor, wenn die Dokumente nicht bis zum 2. Oktober 2023 bei der Steuerbehörde eingereicht werden.
Auf der Website der Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen ist jedoch auch angegeben, dass die Frist bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden kann.
Dies betrifft Verbraucher, die bei der Einreichung ihrer Einkommenssteuererklärung die Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Übrigens kann eine falsche Steuererklärung nachträglich korrigiert werden – dafür muss jedoch die vorgeschriebene Frist eingehalten werden.
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss muss bis zum 20. Oktober gestellt werden
Und last but not least – die Heizkostenzuschüsse: Laut dem Verbraucherportal Verband Wohneigentum haben die Deutschen bis Oktober 2023 Zeit, einen Antrag auf Heizkostenzuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro zu stellen. Allerdings haben nicht alle Familien Anspruch auf diese Unterstützung.
Der Heizkostenzuschuss ist nur für Verbraucher vorgesehen, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Mindestbetrag der Rückerstattung 100 Euro beträgt. Beträge darunter werden nicht berücksichtigt.