Wegen krankheitsbedingter Ausfälle in Finanzämtern müssen sich Steuerpflichtige in Thüringen teils auf längere Bearbeitungszeiten ihrer Steuererklärung oder von Widersprüchen einstellen. Bereits in den Vor-Corona-Jahren habe sich gezeigt, dass viele Beschäftigte in Finanzämtern teilweise über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfielen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. «Zu beobachten ist ebenso wie in der Privatwirtschaft, dass die Fehlzeitenquote mit zunehmendem Alter steigt.» Daten zum Krankenstand in diesem Jahr liegen laut Ministerium bislang noch nicht vor, diese seien frühestens 2024 zu erwarten.
Allerdings seien schon in den Jahren 2018 und 2019 – also vor der Pandemie – etwas mehr als 9 Prozent der Beschäftigten in der Finanzverwaltung krankheitsbedingt arbeitsunfähig gewesen. Allein 2019 hätten Langzeiterkrankungen für etwa die Hälfte der krankheitsbedingten Fehltage gesorgt, so die Sprecherin. Als langzeitkrank gilt, wer in einem Quartal mindestens 25 Arbeitstage krank geschrieben ist.
Für die Corona-Jahre selbst liegen dem Ministerium keine Daten zum Krankenstand in den Finanzämtern vor. Deren Erhebung sei in der Pandemie ausgesetzt worden, so die Sprecherin. «Die Daten für die Jahre 2020 bis 2022 wären – wegen der aus der Pandemie resultierenden Abwesenheiten – auch nur eingeschränkt aussagefähig.» Zudem hätten in diesem Zeitraum auch Sonderregelungen etwa im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Schulschließungen gegolten.
Bereits im Sommer hatte der Landesverband der Deutschen Steuergewerkschaft den Haushaltsausschuss des Landtages davor gewarnt, den Thüringer Finanzämtern weitere Aufgaben zu übertragen. «Die Personaldecke in den Thüringer Finanzämtern ist nicht nur dünn, sondern an einigen Stellen schon löchrig», heißt es in dem Schreiben an die Ausschussmitglieder, das der dpa vorliegt. Die Beschäftigten dort arbeiteten «jetzt schon am Limit und zum Teil darüber hinaus.» Auch in dem Brief ist von einem Krankenstand von rund 9 Prozent die Rede.
Nach Angaben des Finanzministeriums haben die Finanzämter für die Übermittlung der krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahr 2023 eine Berichtspflicht bis 20. Januar 2024.