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Finanzamt NRW schreibt säumige Eigentümer an

Fristende Grundsteuererklärungen
Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster.

Werden Grundsteuererklärungen nicht rechtzeitig abgegeben, will das Finanzamt Nordrhein-Westfalen säumige Grundstückseigentümer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Nach Ablauf der Frist werde das Finanzamt den nächsten Schritt einleiten, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzressorts gegenüber der DPA. Es wurde ein Schreiben versandt, in dem die Antragsteller daran erinnert wurden, dass die Erklärung eingereicht werden muss, wobei darauf hingewiesen wurde, dass andernfalls im Allgemeinen ein Verspätungszuschlag und eine Vertragsstrafe verhängt würden. Reagiert der säumige Eigentümer zu diesem Zeitpunkt nicht, muss das Finanzamt die Steuerbemessungsgrundlage schätzen.

Wer eine Grundsteuererklärung abgibt, bekommt vom Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuerbescheid mitgeteilt. Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzressorts erklärte, dass aufgrund der beiden Bescheide noch keine Zahlung erfolgt sei. Der vom Finanzamt neu berechnete Grundsteuerwert und die Grundsteuerbemessungsgrundlage haben nach Angaben der Behörden noch keine Angaben zur zu zahlenden Grundsteuer gemacht. Sie bilden die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuern für ihre jeweiligen Gemeinden. Im kommenden Jahr werden die Kommunen zunächst neue Hebesätze festlegen und daraus die zu zahlende Grundsteuer berechnen. Danach sind Grundsteuern nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu entrichten.

Die Abgabefrist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet an diesem Dienstag um Mitternacht. Aufgrund der schleppenden Ankunft haben die Bundesländer sie von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Rund 6,7 Millionen Grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen müssen nach Angaben des Landesfinanzministeriums aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bis Montag gingen beim Finanzamt NRW 4,3 Millionen Erklärungen ein. Dies entspricht 64 %. Die Erfahrung zeigt, dass im Allgemeinen Fristen verwendet werden, wo immer dies möglich ist. Auch das wird hier gezeigt. Der Sprecher berichtete vom „Lieferendspurt“. Im Vergleich zum Dezember 2022 wird sich die Zahl der Auslieferungen versechsfachen.

Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuer-Berechnungsmethode. Das Bundesverfassungsgericht stellte den Antrag, weil das Finanzamt den Immobilienwert zuletzt auf der Grundlage völlig veralteter Daten – 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland – ermittelt hatte. Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion werden seit September Grundsteuerwert- und Grundsteuerbescheide an NRW-Eigentümer verschickt, die ihre Voranmeldung abgegeben haben.

Inzwischen hat eine Koalition von Verbänden die Bundesländer aufgefordert, vorübergehend Erlasse zur Festsetzung der Grundsteuerwerte zu erlassen. Laut einer Mitteilung des Bundesverbandes der Steuerzahler und des Deutschen Steuervereins vom Montag sind bereits zahlreiche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich erneut unter anderem gegen die Berechnungsmethode der neuen Grundsteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen richten. Erklärtes Ziel dieser Vereine ist es daher, eine Welle des Widerstands zu verhindern. In NRW forderte die Vereinigung der Verbände am Montag auch Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf, dafür zu sorgen, dass der Beschluss zur Festsetzung der Grundsteuerwerte vorläufig ist.

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