Verletzt der Betreiber eines Seniorenheims Urheberrechte, wenn er über eine Satellitenanlage TV-Signale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.
Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.
Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Nach Einschätzung des Anwaltes des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung. «Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche.» Wann der BGH sein Urteil fällt, ist noch ungewiss (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23).