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Februar: Der Gesetzgeber der Bundesstaaten stimmt für ein Verbot der Bettensteuer

Berlin übernimmt Vorsitz der IMK
Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern und Iris Spranger (SPD).

Mitte Februar wird eine endgültige Abstimmung im Landtag erwartet, um den Kommunen die Erhebung einer sogenannten Bettensteuer zu verbieten. „Mit der Änderung des Gemeindesteuergesetzes können Kommunen keine Übernachtungssteuer mehr erheben. Damit stoppen wir die Pläne in der Landeshauptstadt München rechtzeitig“, sagte Innenminister Joachim Hermann (CSU) in München am Mittwoch.

Herrmann sagte, wenn die Landeshauptstadt vor Inkrafttreten der Reformen einen Antrag auf Einführung einer Übernachtungssteuer stellen würde, würde dies aus rechtlichen Gründen abgelehnt. «Bisher hat keine Gemeinde in Bayern eine Übernachtungssteuer erhoben. Mit den auf den Weg gebrachten Änderungen der Gemeindeabgabenordnung sorgen wir dafür, dass das so bleibt“, betonte er.

Zuvor hatte der Kommunal- und Heimatausschuss des Landtags nach einer von der kommunalen Spitzenspitze organisierten Anhörung einem Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Abgabengesetzes zugestimmt und „damit die Weichen für ein Verbot der ‚Übernachtungssteuer‘ gestellt“, wie das Innenministerium der Finanzen sagte Abteilung weiter bekannt gegeben.

Anders als Experten und Kommunen erwartet Herrmann von der kommunalen Bettensteuer negative Auswirkungen auf den Tourismus. Nach der hohen Belastung durch die Corona-Pandemie und der aktuellen Energiekrise ist dies von bayerischen Beherbergungsbetrieben nicht zu erwarten. 1979 wurde die „Ministeuer“ bewusst abgeschafft, um das Gemeindesteuersystem zu vereinfachen und die wirtschaftliche Gesamtsituation des Freistaates zu verbessern.

Die Kontroverse löste eine Ankündigung der Landeshauptstadt München aus, als erste Kommune in Bayern von Hotels eine 5-prozentige Beherbergungssteuer zu verlangen. Trotz Einwänden der Landesregierung im Hotel- und Gaststättengewerbe forderten der Stadtrat und die Münchner Landesregierung, dass die Kommune eigenständig über die entsprechenden Steuern entscheiden dürfe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beherbergungssteuer im März für verfassungsgemäß erklärt.

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