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Fazit: Einträge in einem Sparbuch sind nicht immer ein Bonitätsnachweis

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Wenn Sie ein Guthaben auf Ihrem Sparkonto haben, können Sie das Geld nicht immer behalten – zumindest nicht, wenn die Bank zuverlässig nachweisen kann, dass das Geld bezahlt wurde. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Klage eines Bankkunden aus der Region Baden-Baden abgewiesen. Über 70.000 Euro will die Dame zahlen – das Geld liegt noch auf ihrem alten Sparkonto.

Nach Ansicht des Gerichts konnte die Bank jedoch nachweisen, dass der Ehemann, der dies autorisiert hatte, das Sparbuch 1998 auf telefonische Anweisung geschlossen hatte, und dass sie das Girokonto des Klägers als Bareinlage gutgeschrieben und den Betrag für das Ehepaar verwendet hatte regelmäßige Kaution Kaution.

Laut Landgericht müssen Banken die Zahlung nachweisen und können die Zahlung nicht einfach verweigern, weil längere Zeit keine Eingabe erfolgt oder Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind. Allerdings stimmt in diesem Fall die Sparsumme nicht exakt mit dem Kontostand überein. Auch Bankmitarbeiter bestätigten damals die Korrektheit bankinterner Dokumente.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Kläger legten gegen den Entscheid Berufung beim Bundesgericht ein.

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