Der Internet-Versandriese Amazon ist nicht verantwortlich für den Inhalt von Fragen auf den Seiten seiner “Partnerprogramm”-Teilnehmer. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH), dass die Haftungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Eingeschriebene Teilnehmer des Programms können auf ihren Websites Links zu von Amazon angebotenen Produkten platzieren. Sie erhalten eine Provision, wenn solche Käufe getätigt werden. Diese Links werden Affiliate-Links genannt. „Affiliate“ ist englisch und bedeutet Partner.
Ein Matratzenhersteller beschwerte sich, dass solche Links auch in gefälschten Testberichten und dubiosen Produkttipps zu finden seien. Er glaubt, dass Amazon zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratzen des Unternehmens auftauchten.