Die Proteste der Klimademonstranten in Berlin haben inzwischen zu 2.860 Strafanzeigen der Staatsanwaltschaft geführt (Stand: 15. September). Das sagte ein Behördensprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Bei den meisten Fällen handelt es sich um Maßnahmen der Klimaschutzgruppe Last Generation: Die Staatsanwaltschaft habe bislang 2.458 Verfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher. Die übrigen Fälle (402) richteten sich gegen Mitglieder der Extinction Rebellion. Nun könnte es zu weiteren Verfahren vor der Justiz kommen: The Last Generation hat für die kommenden Tage eine weitere Straßenblockade angekündigt.
Laut Staatsanwaltschaftsstatistik gibt es derzeit 74 rechtskräftige Urteile gegen Mitglieder von Protestgruppen. Das Landgericht Tiergarten hat bisher 143 Urteile gefällt, darunter zwei Fälle, in denen die Angeklagten freigesprochen wurden. In zwei Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt.
Strafen und Anklagen
Oft werden Klimaaktivisten mit Geldstrafen belegt, meist wegen Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte. Im Falle einer Anfechtung des zunächst erlassenen Strafbefehls findet eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten statt. Das passiert schon seit Monaten.
Der Sprecher sagte, die Staatsanwaltschaft habe bisher in 87 Fällen Anklage erhoben. Allerdings beantragt sie in der Regel, dass diese Delikte mit einem Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung, geahndet werden. Bisher gab es 848 Fälle dieser Erkrankung bei Angehörigen der Vorgängergeneration.
Diese Anschuldigungen werden oft gegen dieselbe Person erhoben. Anschließend werden mehrere Prozesse kombiniert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam es in der „letzten Fallgeneration“ bisher zu 820 solchen Fällen.
Beschleunigtes Verfahren
Um Verfahren gegen Klimademonstranten schneller vor Gericht zu bringen, hat die Staatsanwaltschaft im Sommer damit begonnen, ein beschleunigtes Verfahren zu beantragen. Das Amtsgericht Tiergarten hat hierzu im Juni die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen und seinen Geschäftsverteilungsplan angepasst.
Bisher hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 62 Fällen eine beschleunigte Strafverfolgung beantragt, diese wurde jedoch 30 Mal abgelehnt.
Wenn die Beweislage im Strafverfahren nicht kompliziert ist und der Angeklagte sich schuldig bekannt hat, ist es angebracht, das Verfahren zu beschleunigen. Es gelten unter anderem vereinfachte Beweisregeln.