Für die Familie aus Rangsdorf, die angeblich durch einen Fehler der Behörden ihr selbstgebautes Einfamilienhaus verloren hat, hat das brandenburgische Justizministerium die erste Entschädigung gezahlt. „Die bisher geltend gemachten Prozesskosten wurden vom Justizministerium getragen“, sagte Generalstaatsanwältin Suzanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag vor dem Rechtsausschuss des Landtags. Darin enthalten sind Anwalts- und Gerichtskosten für die mehrfach beim Oberbezirksgericht erhobene Klage.
Das betroffene Paar kontaktierte den Eigentümer erneut, um die Bedingungen zu klären, unter denen er bereit war, dem Verkauf der Immobilie zuzustimmen. Hoffman sagte, die Immobilie und das Haus gehörten der Familie. Sein Rechtsvertreter sagte, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, die Immobilie zu verkaufen.
Daher haben sich das Ministerium und seine Familie nun auf einen gemeinsamen Gutachter geeinigt, um den aktuellen Wert und den Wert der Immobilie zu ermitteln. Laut Hoffman sollte das Haus. „Denn auf dieser Grundlage entscheiden wir über etwaige Amtshaftungs- und Schadensersatzansprüche.“
Die Familie erwarb 2010 in einer Zwangsversteigerung das Baugrundstück in Langsdorf südlich von Berlin und damit ihren alleinigen Haushalt gebaut. Allerdings entschied das Amtsgericht Potsdam im Jahr 2014, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft war, da das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach den Eigentümern der beschlagnahmten Immobilie gesucht hatte.
Nach Rücksprache mit den Justizbehörden entschied das Obergericht Ende Juni, dass die Familie das Haus abreißen und das Grundstück innerhalb eines Jahres räumen muss. Darüber hinaus muss die Familie die 280.000 Euro Landnutzungsgebühren und Baukostenzinsen streichen und dem Eigentümer 6.000 Euro Grundstücksnutzungsgebühren zahlen.