zum Inhalt

Falscher Verkehrsunfall: zwei Verurteilungen

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Zwei Verdächtige wurden etwa neun Jahre nach einem massiven Betrug mit gefälschten Autounfällen verurteilt. Am Montag verhängte das Landgericht Berlin eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten gegen einen Kfz-Sachverständigen. Ein 61-jähriger Angeklagter wurde zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Richter befand beide Männer des gewerbsmäßigen Betrugs und des Bandenbetrugs für schuldig. Außerdem ordneten sie die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in Höhe von 57.000 Euro und knapp 24.000 Euro an. Die Männer haben gestanden.

Bei dem Verfahren geht es um betrügerische Verkehrsunfälle aus den Jahren 2008 bis Mitte 2014 mit Versicherungsansprüchen in Höhe von rund einer Million Euro. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren „eine Vielzahl von Menschen an bezahlten Straftaten in ganz Europa beteiligt.“ In 57 Fällen sollte der 59-Jährige als Kfz-Gutachter ein Schadensgutachten erstellen. Frühere Fahrzeugschäden wurden aus dem Gutachten verschwiegen. Im Gegenzug erhielt er jeweils mindestens 1.000 Euro. Der 61-Jährige war an zehn Straftaten der Bande beteiligt.

Die Bande soll hauptsächlich in Polen und Deutschland operieren. In einem früheren Prozess sagte ein 38-jähriger Mann, er habe „zugelassene Fahrzeuge eingesetzt und Unfälle verursacht“. Wird der Schaden behoben, erhält der Eigentümer eine Entschädigung in Höhe von 1.000 €. Der Mann hinter dem Plan war ein „erfahrener Versicherungsbetrüger“, der später in Polen getötet wurde.

Nachdem 2014 eine Beschwerde eingereicht wurde, ist eine Untersuchung im Gange. Ende 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen vier Männer und eine Frau. Der erste Prozess soll im August 2023 vor dem Amtsgericht stattfinden – ein früherer Prozess sei nicht möglich, da es sich bei der zuständigen Strafkammer um Haftfälle handele, die vorrangig behandelt werden müssten.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Behauptungen der Staatsanwälte und Verteidiger. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte unter Berücksichtigung der Geständnisse und der langen Verfahrensdauer obsiegt habe.

Kommentare

Aktuelles