Wegen falscher Krebsdiagnosen steht ein Pathologe aus St. Ingbert erneut vor dem Landgericht Saarbrücken. Ab heute muss er sich dort wegen Totschlags verantworten. Konkret werden ihm zwei neue Fälle von Fehldiagnosen zur Last gelegt, in einem Fall soll ein Patient (Jahrgang 1952) gestorben sein.
Bereits im vergangenen Jahr stand der damals 63-Jährige wegen ähnlicher Fälle vor Gericht. Er war im Juli wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung sowie in drei Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Unter Einbeziehung eines vorangegangenen Urteils unter anderem wegen Betrugs und Bestechung lag die Gesamtfreiheitsstrafe bei fünf Jahren und drei Monaten. Das Gericht hatte den Angeklagten damals in zwei von insgesamt sieben angeklagten Fällen freigesprochen und war in allen Fällen aufgrund seiner Suchterkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.
Derzeit beschäftigt dieses Verfahren noch den Bundesgerichtshofs: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenklage-Vertreter hatten damals Revision gegen das Urteil eingelegt. Dieses ist daher noch nicht rechtskräftig.
Die beiden neuen Fälle wurden erst nach dem Urteil gegen den Mann bekannt. Dazu wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, seinen Beruf weiter ausgeübt zu haben, obwohl er wusste, dass er wegen seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage war, den Facharztstandard einzuhalten. Ebenfalls soll er hierbei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass Patienten aufgrund seiner Fehldiagnosen zu Tode kommen können.
Das Landgericht hat für den neuen Prozess bis zum 15. März neun Verhandlungstage angesetzt.