Corona-Pandemie - Falsche Impfbescheinigungen - Bewährungsstrafe für Arzt
Ein Arzt aus Berlin wurde wegen Ausstellung von falschen Corona-Impfbescheinigungen in 45 Fällen zu einer Bewährungsaufsicht von einem Jahr verurteilt. Der 79-jährige Doktor hatte in 45 Fällen Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 dokumentiert, obwohl er die entsprechenden Patienten nicht impfte, urteilte das Amtsgericht Tiergarten. In 15 von diesen Fällen gestand er, an der kommerziellen Ausstellung falscher Gesundheitszertifikate beteiligt gewesen zu sein. Dafür erhielt er Geld - mindestens 150 Euro pro Zertifikat wurde in der Anklageschrift genannt.
Das Gericht beschlagnahmte 4.550 Euro. Darüber hinaus durfte die 79-jährige keine medizinischen Zertifikate oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen sowie keine Impfungen verabreichen. Die Taten waren kein leichter Fall.
Die Angeklagte hatte nicht aus Gier gehandelt
Die Angeklagte wurde mit Taten zwischen Juni 2021 und November 2022 angeklagt. Die 79-jährige hatte gestanden. Sie hatte Impfungen in ihrer Praxis während der Corona-Pandemie verabreicht, "aber wenn jemand das nicht wollte, dann nicht." Es müsse "irgendwie umgegangen sein." Sie hatte mit ihren Patienten nichts vorzuwerfen. "Ich bin ein Idealist."
Untersuchungen nach falschen Impfbescheinigungen führten zur Angeklagten. Während einer Durchsuchung ihrer Praxis in Berlin-Grunewald wurden unter anderem 16 bereits fertiggestellte Impfformulare in einer Plastiktasche gefunden - "sie lagen da bereit für die Abholung", sagte ein Kriminalbeamter im Gericht.
Eine Versöhnung aller Beteiligten war vor dem Urteil geschlossen. Das Gericht hatte gefordert, eine Bewährungsaufsicht von einem Jahr und zwei Monaten, die Verteidigung ein Maximum von einer Jahr Bewährungsaufsicht forderte. Ihr Mandant hatte geholfen und "nicht aus Gier gehandelt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die falschen Impfbescheinigungen der Ärztin führten zu gerichtlichen Verfahren. Obwohl der Tiergarten-Ortgericht in Berlin eine ausgesprochene Bewährungsaufsicht von einem Jahr wegen ihrer Handlungen ausgesprochen hat, behält die Angeklagte ihre Ideale bei, indem sie lediglich geholfen haben wollte und nicht aus Gier handelte. Das Tiergarten-Ortgericht in Berlin ordnete eine Beschlagnahme von 4.550 Euro und eine Verbot der Ausstellung medizinischer Zertifikate oder der Verabreichung von Impfstoffen für zwei Jahre an. Das Anklageamt hatte leicht längere Bewährungsaufsicht gefordert, während die Verteidigung das Minimum forderte. Die Entdeckung von 16 fertiggestellten Impfformularen während einer Untersuchung in ihrer Praxis unterstützte die Anklage gegen die Ärztin weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die Auswirkungen ihrer Handlungen auf die Integrität von Gesundheitszertifikaten und Impfungsaufnahmen bleiben eine ernsthafte Sorge für Rechtssysteme weltweit, insbesondere in der laufenden Herausforderung durch den Coronavirus und seine Varianten wie SARS-CoV-2.
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