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Fall Gnabry: „Für Profisportler gibt es keine Sonderregelung“

Serge Gnabry
Serge Gnabry in Aktion. Mit seinem Kurztrip nach Paris hat der Bayern-Spieler für Unmut gesorgt.

Dürfen Profisportler in ihrer Freizeit machen was sie wollen? Fußball-Nationalspieler Serge Gnabry (27) hat diese Woche den Zorn seines Klubs Bayern München auf sich gezogen – als er am vergangenen Wochenende zur Paris Fashion Week reiste.

Gnabry wird an diesem Samstag (18.30 Uhr / Sky) gegen Eintracht Frankfurt nicht in der Startelf stehen, nachdem er in dieser Woche gegen den 1. FC Köln eingewechselt wurde. Bayern-Trainer Julian Nagelsmann sagte, es bestehe kein Anspruch auf Freizeitaktivitäten. Wie ist die Rechtslage?

Keine Sonderrechte

„Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, was, wo und wann zu arbeiten ist – mit Betonung der Arbeitsleistung“, Deutsche Nachrichtenagentur Sport und Arbeitsrecht Fachanwalt Martin Schimke sagte. Dies sollte jedoch nicht in das Privatleben des Arbeitnehmers eingreifen. Dazu gehören Profisportler. Sie haben keine Sonderrechte.

«Die Frage ist natürlich, inwieweit Vereine durch vertragliche Regelungen in das Privatleben von Spielern eingreifen können. Aber man kann nicht verallgemeinern», konkretisiert der Experte. Vereine haben die Möglichkeit, Verträge mit Spielern individuell zu gestalten. Dies kann festlegen, was angestellte Spieler in ihrer Freizeit tun oder nicht tun dürfen. Das ist laut Schimke aber selten. Er kennt die Regeln, die es Ihnen verbieten, eine Saison lang eine besonders gefährliche Sportart auszuüben. „Der Fall Gnabry ist meines Erachtens selten Gegenstand solcher Verträge.“

Auch wenn Gnabrys Modereise vertragsbrüchig war, ist es dem 27-Jährigen auch möglich, dass es keine größeren Konsequenzen geben wird . „Meistens wollen die Vereine keine fristlosen Kündigungen von Spielern. Dann ist der Spieler frei”, betont Schimke. Arbeitsrecht greift manchmal nicht wirklich für Profis. So Dinge wie Nagelsmanns Entscheidung, gegen Eintracht Frankfurt zu spielen Denkbar seien sportliche Sanktionen oder Bußgelder, um Gnabry aus der Startelf im hochkarätigen Wettbewerb auszuschließen. Bei härteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssten Spieler über Bord gehen und diffamierend agieren. Schimke sagte: „Aber es muss ganz schön groß werden. und es wird normalerweise zuerst gewarnt. “

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