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Fahrzeugregistrierung in Deutschland ab dem 1. September

Fahrzeugregistrierung in Deutschland ab dem 1. September

Wie man ab dem 1. September ein Auto in Deutschland registriert: Im Zeitalter der Digitalisierung geht Deutschland einen bedeutenden Schritt zur Optimierung der Fahrzeugregistrierung.

Fahrzeugregistrierung in Deutschland ab dem 1. September

Ab dem 1. September wird im Rahmen des neuen Projekts i-Kfz, initiiert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), ein Online-System zur Fahrzeuganmeldung eingeführt.

Dieses ermöglicht es online:

  • Fahrzeuge anzumelden,
  • abzumelden,
  • umzumelden.

Wann ist eine Fahrzeuganmeldung erforderlich?

Jeder, der ein Fahrzeug in Deutschland besitzt und es auf öffentlichen Straßen nutzen möchte, muss es bei den örtlichen Behörden anmelden.

Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner und bedeutet auch, dass bei einem Umzug in eine andere Region Deutschlands das Fahrzeug umgemeldet werden muss.

Fahrzeugregistrierung / Foto: unsplash.com

Wenn Sie ein Auto über ein Autohaus kaufen, übernimmt dieses in der Regel alle Angelegenheiten in Bezug auf die Fahrzeuganmeldung. Wenn Sie jedoch ein Fahrzeug privat erworben oder importiert haben, müssen Sie es selbst anmelden.

Bisher mussten Sie dafür einen Termin im örtlichen Kraftfahrzeug Zulassungsstelle (Fahrzeugzulassungsstelle) vereinbaren, aber ab dem 1. September wird dies online möglich sein.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Fahrzeugregistrierung in Deutschland?

Für die Fahrzeuganmeldung müssen mehrere Dokumente vorgelegt werden, darunter:

  • Gültiger Personalausweis: deutscher Personalausweis, Reisepass oder Identitätskarte;
  • Anmeldebescheinigung;
  • Fahrzeugbrief: Teil II der Zulassungsbescheinigung;
  • Bestätigung der Fahrzeugversicherung – eVB-Nummer;
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung – nur für importierte Fahrzeuge;
  • Nachweis der Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs nach der technischen Untersuchung: TÜV-Zertifikat;
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer.

Wie man ab dem 1. September ein Auto in Deutschland online anmeldet

Die Bundesländer und lokalen Verwaltungen sind für die Schaffung der i-Kfz-Anmeldeportale verantwortlich, die über die Website der örtlichen Zulassungsstelle zugänglich sind. Oder beispielsweise über die Suche “Berlin i-Kfz Anmeldung”.

Um den Online-Service zu nutzen, benötigen Sie:

  • ein Identitätsnachweis, einschließlich eines Aufenthaltstitels, mit der Funktion eID online;
  • einen Kartenleser oder ein Smartphone mit kostenloser ID-App;
  • Fahrzeugdokumente mit Sicherheitscode.

Wie lange muss ich warten, bevor ich mein Auto fahren kann?

Eine der Hauptänderungen im i-Kfz-System ist, dass die Fahrzeuganmeldung sofort aktiviert wird. Nach der Registrierung im i-Kfz-System kann das Auto sofort auf die Straße fahren.

Die Benachrichtigung über die Anmeldung, die Fahrzeugdokumente und die Kennzeichen werden per Post verschickt, was normalerweise 2-3 Werktage dauert.

Das Auto / Foto: qimono / pixabay.com

Ohne diese Dokumente können Sie bis zu 10 Tage auf der Straße fahren, wenn Sie das digitale Anmeldezertifikat als Nachweis verwenden, dass das Fahrzeug registriert ist.

Wie bei der herkömmlichen Anmeldung müssen Sie sich um die Kennzeichen selbst kümmern. Sie können sie jedoch auch bequem online bestellen, z.B. auf der STVA-Website.

Was kostet die Fahrzeugregistrierung online?

Die Kosten für die digitale Fahrzeuganmeldung sind etwas höher als bei einem persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle.

Die Kosten für die erste digitale Fahrzeuganmeldung betragen 27,90 Euro statt 27 Euro. Bei Eigentumsübertragung beträgt die Gebühr 28,20 Euro und die Abmeldung des Fahrzeugs nur 5,70 Euro.

Für den Versand der Teil-II-Zulassungsbescheinigung per Einschreiben oder als Postbenachrichtigung wird eine Gebühr von 10,20 Euro erhoben.

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