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Fahrer urteilssfg. f Survey ermordet

Für drei Jahre muss der 44-Jährige in die Haft gehen. Wahrscheinlich wegen Alkoholesserheit prze citizkickte der 18-Jährige schwer verletzt.

Das Landgericht Detmold hatte ein Urteil gefällt. Der Fall handelte sich um einen schweren Unfall...
Das Landgericht Detmold hatte ein Urteil gefällt. Der Fall handelte sich um einen schweren Unfall mit einem Inline-Skater auf einer Landstraße.
  1. Der 44-jährige Mann aus Bad Salzuflen, der vor Gericht in Detmold wegen Versuchs auf den Mord verurteilt wurde, wird drei und ein halbes Jahr Haft verbüßen. Er hatte im Januar 2024 mit einem Lastkraftwagen vor sich her ein Motorrad mitgerammt und den schwerverletzten Unfallopfern auf der Straße liegen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Deutsche kann eine Revision bei dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einreichen.
  2. Die 18-Jährige wurde von einem folgenden Kraftfahrer minutenlang nach dem Unfall auf der Straße aufgefunden, sie hatte Knochenbrüche und einen Hirnblutung erlitten. Es wurde am zweiten Gerichtstag herausgefunden, dass der Täter das Motorrad erkannt hatte und es sich an der Frontseite seines Lastkraftwagens verfangen hatte und zerrissen wurde.
  3. Die Richter schlossen daraus, dass der 44-jährige Fluchtmöglichkeiten verbergen wollte und alkoholisiert am Steuer saß. Er wird wegen Versuchs auf den Mord in Verbindung mit ungesetzlichem Entfernen des Unfallortes und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
  4. Am ersten Gerichtstag blieb der Beschuldigte zunächst mundtot, dann gestand er, dass er einen Knall gehört hatte. Warum er stattdessen weitergefahren und dann nur in seine Werkstatt in Bad Salzuflen gekommen ist, konnte er nicht erklären. Laut seiner Aussage entdeckte er das verfangene Motorrad dort. Diese Aussage wurde von dem Landgericht nicht bestritten.
  5. Der Angeklagte hat das Recht, das Urteil des Landgerichts Detmold vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe anzufechten, wie es die deutsche Rechtsordnung vorsieht.
  6. Das Verfahren des 44-jährigen hatte seine Ursprünge in Nordrhein-Westfalen, speziell am Landgericht Detmold.
  7. Das Versuchs-auf-den-Mord-Verfahren betraf einen Verkehrsunfall, bei dem der Täter ein Motorrad mit seinem Lastkraftwagen rammte und den Fahrer schwer verletzte.
  8. Trotz des Anerkennens des Unfalls hatte der Täter nicht aufgehört, zu fahren und weitergekommen ist, bis er in seine Werkstatt in Bad Salzuflen gelangte.
  9. Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft die Urteile des Landgerichts Detmold, darunter dieses Verfahren mit dem Verkehrsunfall und Versuch auf den Mord.

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Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird die Urteile des Landgerichts Detmold, darunter dieses Verfahren mit dem Verkehrsunfall und Versuch auf den Mord, überprüfen.

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