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Fachhochschulen: Promotionsrecht in Forschungsbereichen

Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Technischen Hochschulen – landläufig oft noch unter «Fachhochschulen» bekannt – bekommen in besonders forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht. «Das ist der Beginn einer neuen Ära», kommentierte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) am Donnerstag in München. Mit dem Promotionsrecht könnten die Hochschulen ihr Potenzial bei der anwendungsbezogenen Forschung noch stärker entfalten.

«Sie generieren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs und bilden höchst qualifizierte Arbeitskräfte aus», sagte Blume. Davon profitierten Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen.

Die Hochschulen können das fachlich begrenzte Recht auf eigenständige Promotionen ab sofort beantragen. Es ist zunächst auf sieben Jahre befristet; eine erfolgreiche Evaluierung führt zur Verlängerung. Auch Verbundanträge von bis zu vier Hochschulen sind möglich, um Forschungskompetenz zu bündeln, erläuterte das Ministerium.

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